Wie können sich Geimpfte im Büro schützen, wenn jemand in ihrem Team die Impfung verweigert? (mit Video)
Bleiben Sie lieber im Homeoffice od. freuen Sie sich aufs Büro?
Rückkehr in Büros: B
ist geimpft?
BEZIRK. Homeoffice ist zumindest teilweise bald vorbei. Das Virus ist aber noch da. Wie kann ich mich als Arbeitnehmer vor Impfverweigerern im Büro schützen? Was kann der Arbeitgeber tun?
Fürsorgepflicht
"Ich kann niemandem sagen, er muss sich impfen lassen, wenn er zum Beispiel Angst vor Nebenwirkungen hat oder Allergiker ist", sagt Werner Groiß, Chef der Wirtschaftskammer in Horn. "Deswegen kann ich niemanden aus der Firma aussperren oder aus dem Gesellschaftsleben ausschließen. Es geht um ein Miteinander", so Groiß. Wir haben auch mit Robert Fischer, Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer in Horn, gesprochen. Fischer erklärt: "Es liegt in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, das ist das Erste und das Zweite ist, dass wir auch in einer Situation sind, die ziemlich neu ist und vieles, was Covid so hervorgebracht hat, wird dann erst das Gericht zeigen. Aber nach der Rechtsmeinung, die die AK derzeit vertritt, ist es richtig, dass es keine Impfpflicht in Österreich gibt. Trotzdem kann der Arbeitgeber natürlich von seinem Hoheitsrecht Gebrauch machen und sagen: Auf meinem Grundstück kann nur jemand arbeiten, der auch geimpft ist."
Fischer erklärt weiter: "Der Arbeitgeber hat zwar vorher alle Voraussetzungen zu schaffen, wie: Ist Homeoffice wirklich nicht mehr möglich? Kann ich Plexiglasscheiben nutzen? Kann ich FFP2-Masken tragen? Das heißt, er muss die Arbeitnehmer insoweit schützen, als es rechtlich möglich ist. Und wenn alle rechtlichen und menschlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, dann könnte sogar dem Arbeitnehmer eine Kündigung drohen. Nur, wie gesagt, ob die Kündigung rechtswirksam auch halten wird, werden uns einige Verhandlungen und Gerichte zeigen, weil wir vor so einem Tatbestand noch nicht gestanden sind."
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