KOMMENTAR

Kaum zu glauben: Ein Bauer soll ins Gefängnis, weil er seine Tiere nicht gegen die Blauzungenkrankheit impfen ließ, er hat Bedenken gegen den Impfstoff. Die Krankheit, eine virale Infektionskrankheit, ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für den Menschen besteht aber keine Ansteckungsgefahr, Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Aber was hätte eine Impfung ausgerichtet? Nebenwirkungen? Rückstände in der Milch? Nicht nur der Oberhofer Bauer, in ganz Österreich kritisierten Bauern die Impfung – die wurde dann nicht mehr verpflichtet, in Salzburg kam es sogar zur Aufhebung der Strafen. LH Burgstaller Intervenierte: So wurden zwei Tennengauerinnen vor der 33-stündigen Haftstrafe bewahrt. In Tirol laufen die Uhren offensichtlich anders: Die BH tritt streng in Aktion, und den Politikern sind die Hände gebunden, wenn ein rechtsgültiger Bescheid vorliegt. In so einem Fall wie in Oberhofen wäre aber schon mehr möglich als nur Bedauernskundgebungen! Für eine fragwürdige Impfung in‘s Gefängnis zu gehen - das geht zu weit!

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