Neue Einbahnregelung ab 14. Februar
Kramergasse wird zur Einbahn

In der Kramergasse gilt von 14. Februar bis 31. Mai 2024 aufgrund von Bauabreiten eine Einbahnregelung (von Süden nach Norden). | Foto: Stadt Imst/Kolp
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  • In der Kramergasse gilt von 14. Februar bis 31. Mai 2024 aufgrund von Bauabreiten eine Einbahnregelung (von Süden nach Norden).
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Auf dem Weg zu einer Fußgängerzone macht die Imster Kramergasse nun ab 14. Februar Station bei einer Einbahnstraße.

IMST. Ab dem Aschermittwoch, 14. Februar, gilt in der Kramergasse aufgrund von Bauarbeiten bis 31. Mai 2024 eine Einbahnregelung. Die Verkehrsführung erfolgt dabei von Süden nach Norden. Zur weiteren Verkehrsberuhigung soll die Einbahnreglung dann dauerhaft gelten und bei Veranstaltungen bzw. im Sommer eine temporäre Fußgängerzone verordnet werden.
Am Fasnachtsdienstag endet die Imster Fasnacht mit dem Auskehren. Mit der beginnenden Fastenzeit am Aschermittwoch kommt es auch zu einer Änderung der Verkehrsführung in der Imster Innenstadt.
Aufgrund von diversen Bauarbeiten (Firma Regensburger, Wildbach- und Lawinenverbauung, Familien Bair/Venier) gilt ab 14. Februar in der Kramergasse eine Einbahnregelung.
Der Verkehr wird dabei von Süden nach Norden geführt. Diese Einbahnregelung gilt bis 31. Mai 2024. Radfahrer:innen sind von der Einbahnregelung ausgenommen und können die Innenstadt weiterhin in beide Fahrtrichtungen durchqueren.

Rechtliche Basis geschaffen

Mit einer definitiven Einbahnregelung und einer Fußgängerzone in der Kramergasse und am Johannesplatz soll einerseits der Durchzugsverkehr reduziert und andererseits eine bessere Aufenthaltsatmosphäre für die Besucher und Kunden geschaffen werden. Mit diesem Zukunftsbeschluss wurde die rechtliche Basis für eine Verkehrsberuhigung in der Innenstadt geschaffen.
Damit besteht auch für die Wirtschaftstreibenden sowie für die Umsetzung von geplanten privaten Bauprojekten in diesem Abschnitt eine Planungssicherheit.
Für die Installierung einer dauerhaften Fußgängerzone in der Kramergasse und am Johannesplatz bis unterhalb der Stadtwerke müssen für die behördliche Genehmigung aber notwendige bauliche Maßnahmen umgesetzt werden.
Unter anderem müssen die versenkbaren Poller bei den Zufahrten und die Beschilderung montiert sowie die Fahrbahn und der Gehsteig angeglichen werden. Zudem wird heuer ein Architektenwettbewerb für die Innenstadtentwicklung (Neugestaltung des Johannesplatzes) ausgeschrieben.

Bauliche Maßnahmen umsetzen

„Wir werden unsere Hausaufgaben für die Installierung einer dauerhaften Fußgängerzone machen und dies Schritt für Schritt umsetzen. Auch müssen noch Fragen des Ortsbildes und der Gestaltung geklärt werden. Zudem hängt die sukzessive Umsetzung auch von den finanziellen Mitteln der Stadtgemeinde ab“, betont Verkehrsreferent und Vizebürgermeister Thomas Schatz.
Neben der geplanten Umsetzung der dauerhaften Geltung der Einbahnregelung wird heuer in einem ersten Schritt eine temporäre Fußgängerzone bei Veranstaltungen, besonderen Anlässen und im Sommer verordnet. Für die Belebung wird vom Kulturreferat in Kooperation mit dem TVB ein Veranstaltungsprogramm erarbeitet.
Stadt Imst

Imsternational, Jahrgangsbaum, Nachbarschaftsfest und Radlkino
In der Kramergasse gilt von 14. Februar bis 31. Mai 2024 aufgrund von Bauabreiten eine Einbahnregelung (von Süden nach Norden). | Foto: Stadt Imst/Kolp
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