ÖGB-Tour durch die Bezirke

Philip Wohlgemuth, Manuel Unterkircher und Roland Graswanter informierten zu den Kollektivregelungen im FMZ Imst.
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  • hochgeladen von Clemens Perktold

IMST (pc). Der ÖGB Tirol und seine sieben Gewerkschaften verhandeln jedes Jahr mehr als 450 Kollektivverträge aus und sichern somit die Interessen der knapp 300.000 Tiroler ArbeitnehmerInnen. „Auch das Weihnachtsgeld bringt nicht das Christkindl. Ohne Gewerkschaft kein Weihnachtsgeld. Dafür gibt’s kein Gesetz, sondern ausschließlich Kollektivverträge, die nur wir mit ArbeitgeberInnen ausverhandeln“, stellt Bezrikssekretär Roland Graswanter im Zuge der Tiroler ÖGB-Weihnachtsgeldtour im Imster FMZ klar. Gemeinsam mit Landesjugendsekretär Philip Wohlgemuth und dem Landesjugendvorsitzenden Manuel Unterkircher klärten sie die Passanten über die diversen Regelungen auf und wiesen auch auf einige Misstände hin. Wohlgemuth meinte: "Einige berufgruppen, wie Zahntechniker oder Fitnessbetreuer haben immer noch keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld."

Die Gewerkschaften verhandeln also jedes Jahr nicht nur Lohn- und
Gehaltserhöhungen aus, sondern sorgen auch dafür, dass Urlaubs- und
Weihnachtsgeld - also der so genannte 13. und 14. Monatsbezug im
Kollektivvertrag geregelt wird. „Dies wird ausschließlich in
Kollektivverträgen geregelt. Es gibt hier kein Gesetz. Ohne die
gewerkschaftlichen Kollektivvertragsverhandlungen würde es unter anderem
Urlaubs- und Weihnachtsgeld vermutlich gar nicht geben. Im Übrigen steht
Österreich mit der Regelung in den Kollektivverträgen in der EU ganz gut
da. Denn in Deutschland zum Beispiel sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld in
der gleichen Höhe wie in Österreich grundsätzlich nicht üblich“, fügt der
Regionalsekretär der Region Oberland, Roland Graswander hinzu.

"TirolerInnen sollen sich im Urlaub und zu Weihnachten auch was leisten
können. Darum kämpfen wir“, bringt der ÖGB Landesjugendsekretär Philip
Wohlgemuth den Sinn und Zweck der Weihnachtsgeldtour auf den Punkt.

Bei ZahntechnikerInnen wird beispielsweise kein Weihnachts- und Urlaubsgeld
ausbezahlt. „Hier schlägt die geringe gewerkschaftliche Organisationsdichte
negativ zu Buche. Würden sich mehr Menschen dieser Branche der Gewerkschaft
anschließen, könnten wir in Kollektivvertragsverhandlungen mehr, sprich
auch eine Urlaubs- und Weihnachtsgeld erkämpfen. Eine Faustregel besagt,
dass je mehr ArbeitnehmerInnen pro Branche Gewerkschaftsmitglieder sind,
desto höhere Löhne und rahmenrechtliche Vorteile ausverhandelt werden
können. Als Beispiel darf der gut bezahlte Bereich der Metallindustrie,
Stichwort 1.500 Euro Mindestlohn, genannt werden“, so der Regionalsekretär
Roland Graswander.

Kollektivverträge werden in Österreich nicht für einzelne Betriebe, sondern
für Branchen in Bundesländern oder für das gesamte Bundesgebiet vereinbart.

Die Fähigkeit, Kollektivverträge abzuschließen, beruht in Österreich
entweder kraft Gesetz oder auf behördlicher Zuerkennung durch das
Bundeseinigungsamt. „Dem ÖGB kommt heute auf Arbeitnehmerseite eine nahezu
ausschließliche Kompetenz bei der Aushandlung tarifvertraglicher
Arbeitsbeziehungen zu. Ihm wurde durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes
vom 4. September 1947 die Kollektivvertragsfähigkeit zuerkannt, und dieser
ist bis heute gültig“, informiert Wohlgemuth.

Wird alleine das Urlaubs- und Weihnachtsgeld dem Mitgliedsbeitrag - der
grundsätzlich ein Prozent des Bruttoeinkommens beträgt und auch
steuermindernd geltend gemacht werden kann - Gegenübergestellt, dann ist
ganz klar ersichtlich, dass sich eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft
auszahlt. „Für alle! Denn mit schwachen Gewerkschaften können die
bisherigen Errungenschaften nur schwer aufrechterhalten werden, vor allem
in einer globalisierten Weltwirtschaft“, so Otto Leist abschließend.

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