Weiterer Akt in der Causa Sautner Schwimmbad
Steht Sautner Schwimmbad bald unter Denkmalschutz?
Das Bundesdenkmalamt prüft, ob der Gebäudekomplex des Sautner Schwimmbades unter Schutz gestellt werden soll. Damit wäre ein Abriss aufzuschieben und alle weiteren Pläne könnten im Sand verlaufen.
SAUTENS. Es ist schon jetzt ein Projekt, das großzügige mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat, nun wird die Causa um eine Anekdote reicher. Mehrmals berichteten die BEZIRKSBLÄTTER über Schließung, Nicht-Schließung und die Pläne im Zusammenhang mit dem geplanten, angrenzenden Golfplatz. Nachdem sich bei einer Volksbefragung eine beachtliche Beteiligung von annähernd 40 Prozent der Gemeindebürger für einen Erhalt des Schwimmbades ausgesprochen hatte, gewährte der Bürgermeister den Erhalt für ein weiteres Jahr, um Maßnahmen zu prüfen. Scheinbar haben aber auch andere Institutionen Wind vom Abriss bekommen und ihrerseits Maßnahmen geprüft.
Schwimmbad schützenswert?
Der Gemeinde Sautens wurde im Oktober ein Schreiben des Bundesdekmalamtes zugestellt, wonach 2022 in einem Verfahren ermittelt werden soll, ob das Gebäude des Sautner Schwimmbades ein Zeitdokument für die 1970er Jahre darstellt und erhalten bleiben soll. Das ist lächerlich? Das Bundesdenkmalamt sieht das anders, wie ein Auszug aus dem Schreiben belegt:
"Nachdem das österreichische Denkmalschutzgesetz im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern kein Mindestalter als Kriterium für den Denkmalschutz kennt, werden zurzeit besonders akkkuch die Bauten der Nachkriegsmoderne auf ihre Schutz- und Erhaltungswürdigkeit geprüft. Zu diesen Bauten gehört auch die Anlage des Freizeitzentrums Sautens, das in seiner Anlage, seiner Materialität und seiner Konstruktion die architektonische Formensprache der 1970er Jahre auf eindrucksvolle Weise dokumentiert".
Folgen für Golfplatz
Eine Unterschutzstellung könnte punkto Golfplatzprojekt zweifellos schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wird der Schutzstatus angemeldet, kann an dieser Stelle das geplante Clublokal für den Golfplatz nicht errichtet werden. Laut früherer Aussage des Bürgermeisters Fredi Köll, wurde dieses aber nur für den Standort des Schwimmbades genehmigt, um einen weiteren Grundverbrauch zu verhindern. Hier könnte dann ein erneutes Ansuchen für ein benachbartes Grundstück erforderlich werden.
"Natürlich war ich ziemlich erstaunt über das Schreiben des Denkmalamtes, habe auch sofort Kontakt aufgenommen und um eine frühzeitige Erledigung des Verfahrens ersucht. Das wurde auch gewährt, so kann die Sache im Jänner oder Februar über die Bühne gehen. Es hat keine großen Konsequenzen für den Golfplatz, sofern die Unterschutzstellung negativ beurteil wird", informierte Bgm. Köll über den aktuellen Stand der Dinge.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.