Steuerberater kritisiert das "Gießkannen-Prinzip"

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Der Imster Steuerberater und Rechtsexperte Martin Frötscher geht mit der nun beschlossenen "Investitionszuwachsprämie" hart ins Gericht. Nachdem der Ministerrat Ende Oktober ein Maßnahmenpaket zur Förderung privater Investitionen in Form eines Prämienmodells beschlossen hat, muss man auf zahlreiche Aspekte Rücksicht nehmen. "Die Prämie ist in zwei Abschnitte gestaffelt. Für Betriebe bis zu 49 Mitarbeiter wird ein Investitionszuwachs von 50.000 bis 450.000 Euro mit 15 Prozent gefördert. Betriebe von 50 bis 250 Mitarbeitern werden bei einem Investitionszuwachs von 100.000 bis 750.000 Euro mit 10 Prozent gefördert. Dabei errechnet sich der Investitionszuwachs aus dem Durschnitt der letzten drei Jahre", erklärt Frötscher. Er bemängelt bei diesem Modell vor allem die Tatsache, dass hier "nach dem Gießkannenprinzip vorgegangen wird" und dabei eine ökonomische Anknüpfung an die Energieeffizienz der Investition fehle. "Dieses moderne Postulat fehlt generell dem Steuerrecht auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene. Frötscher kann dabei auch die Alternativen in Worte und Zahlen fassen und regt ein ökologisches Bonus-Malus-System an, nach dem Vorbild der Schweiz und Norwegen. Dabei wären E-Autos in den Gewinnfreibetrag einzubeziehen, bzw. die Investitionszuwachsprämie an die Energie-Effizenz des Wirtschaftsgutes anzukoppeln. "Dies würde bedeuten, dass der Unternehmer dahingehend gelenkt wird, eher in klimaneutrale Wirtschaftsgüter zu investieren", so Frötscher. Aus den Ministerien gibt es zwar positive Reaktionen, echte Ansätze sind bislang aber ausgeblieben.
Einige Zornesfalten bescheren dem Imster Steuerfachman aber auch vorsintflutliche Blüten aus dem Steuerrecht. So sind etwa Sämtliche Zuwendungen an Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig - auch wenn sie nicht in Geldform erfolgen. Sachgeschenke an Dienstnehmer sind nur bis 186 Euro pro Jahr (!) lohnsteuerfrei. Auch Betriebsveranstaltungen sind nur bis 365 Euro pro Jahr steuerfrei. Alle Veranstaltungen im Jahr werden zusammengerechnet. Das nächste Schmankerl ist buchstäblich: Essensbons und Gutscheine für Mitarbeiter bleiben nur bis zu einem Wert von 4,40 Euro lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Bestimmung wird abfällig als "Wurstsemmelerlass" bezeichnet und zeigt nach Frötschers Ansicht "monarchistische Züge". Auch die Zukunftssicherung für Mitarbeter ist nur bis 25 Euro pro Monat steuerfrei. Dienstgeber werden so regelrecht "bestraft", wenn sie für ihre Mitarbeter Zukunftssicherungs-Maßnahmen ergreifen. Frötscher dazu: "Hier zeigt sich unfassbare politische Inkompetenz von Regierung und Interessensvertretung. Auch die Sozialpartner versagen hier auf ganzer Linie."

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