Vor 20 Jahren berichtete Blickpunkt am 21. November 2001 über den Katzenstreit in Haimingerberg

- hochgeladen von Ingrid Schönnach
Zwei Brüder streiten schon seit über drei Jahren wegen eines Katers. Blickpunkt berichtete mehrmals. Der Oberste Gerichtshof setzte nun einen Schlusspunkt.
Kurz zur Geschichte: Einer der beiden Brüder bringt 1998 eine Klage gegen seinen Bruder beim Bezirksgericht Silz ein, weil dessen Kater "übergebührend" auf seinem Grundstück anzutreffen sei, er dem Kater die Schule an einer unbekannten Krankheit bei zwei seiner Rinder gab, und das Tier seine Spuren im Garten und am Haus des Klägers hinterlasse.
Das Bezirksgericht Silz gab dem Kläger in erster Instanz Recht. Der Beklagte ging in Berufung, das Landesgericht gab der Berufung Recht und wies den Fall wieder an das Bezirksgericht. Am 11. August 2000 kam es am Bezirksgericht Silz zur zweiten Entscheidung. Dabei wurde die Klage abgewiesen, der Kläger zur Bezahlung der Prozesskosten verurteilt.
Dieses Urteil wollte nun der Kläger nicht akzeptieren und ging wiederum in Berufung. Das Landesgericht Innsbruck wies die Berufung ab. Es folgte eine neuerliche Berufung beim Obersten Gerichtshot in Wien.
Der Oberste Gerichtshof hat nun entschieden und die Revision neuerlich abgewiesen. Der Kläger hat somit die Verfahrenskosten zu tragen, die mittlerweile eine erhebliche Höhe erreicht haben. "Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Betrag über 300.000 Schilling (21.801,85 Euro) handelt", meint der Beklagte, sichtlich zufrieden mit dem Ausgang des jahrelangen Streites.
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