Freier Waldzugang für alle?

Wegsperre

Um waldgefährdende Wildschäden im Winter zu vermeiden, können sogenannte Sperrflächen in der Umgebung von Fütterungen verfügt werden. Konfliktpotenzial zwischen Waldbenützern und Jägern ist oftmals vorprogrammiert.
BEZIRK (mg). Das freie Wegerecht steht in der österreichischen Verfassung, ganz egal wer Eigentümer ist, erklärt Helmut Bundschuh von der BH Imst über die gesetzliche Lage. Davon ausgenommen sind Verbote, wie beispielsweise das Erlassen von Sperrflächen. Diese werden auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten von der Bezirkshauptmannschaft verfügt. Einen konkreten Fall gibt es beispielsweise in der Eigenjagd Stams (siehe auch Leserbrief auf der Seite 11), wo eine Sperrfläche für die Rotwildfütterungen verordnet wurde.
Diese wurde veranlasst, da vor allem Tourenskifahrer aus dem Bereich Stamser Alm bei der Fütterung vorbeifuhren und sich dadurch eine Beunruhigung der Tiere ergab. Als Sperrgebiet ist nur der unmittelbare Fütterungsbereich betroffen, erklärt Bundschuh. Die Nichtbeachtung der Sperrkennzeichnung ist nicht strafbar.
Allerdings ist eine vorsätzliche Beunruhigung des Wildes mit einer Strafe von bis zu 4.500,- Euro festgesetzt.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.