Mobile Wohneinheiten oder Flüchtlingsquartier?
Informationsabend des Österreichischen Mieterschutzringes (ÖMR) Wien zum Thema nachbarrechtlicher Immissionsschutz auch für Mieter.
Bürgermeister Häupl und SPÖ-Stadtrat Ludwig ließen vor einigen Wochen eine neuerliche rotgrüne Politbombe explodieren. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Podhagskygasse / Pfalzgasse und umliegende Gassen in Breitenlee haben aus der Zeitung erfahren, dass im Rahmen eines „Soforthilfeprogrammes gegen die Wohnungsnot“ kurzfristig erste „mobile Wohneinheiten“ unter anderem auch in der Podhagskygasse errichtet werden sollen. Nach den monatelangen Diskussionen über die verfassungswidrige rotgrüne Zurechtbiegung der Wiener Bauordnung für Flüchtlingsquartiere scheint es nun ernst zu werden. Auch wenn SPÖ-Stadtrat Ludwig besorgten Anrainerinnen und Anrainern ausrichten lässt, dass zwei Drittel der mobilen Wohneinheiten an Besitzer von Wiener Wohntickets (früher Vormerkschein) vergeben werden. Es ist nicht glaubwürdig, dass Wohnticket/Vormerkschein-Inhaber mit temporären Wohneinheiten in Gebäuden, die nach 5 bis 10 Jahren abgerissen werden (müssen), zufrieden gestellt werden sollen. Falls ja, wäre es ein weiterer SPÖ – Lug und Trug – Fall, zumal die SPÖ in der Mietrechtsdiskussion gegen die Zulässigkeit befristeter Mietverhältnisse auftritt, da ständige Übersiedlungen den Wohnungssuchenden nicht zuzumuten sind. Die FPÖ und der ÖMR werden die Wohnungssuchenden auch in Wien nicht im Stich lassen und für deren Ansprüche kämpfen.
Die Frage nach der Rechtsgrundlage für die temporären Wohnbauten in der Podhagskygasse bleibt von den Verantwortlichen unbeantwortet. Eine verbindliche und widerspruchsfreie Antwort wird besonders zu der Frage, ob es sich um einen Anwendungsfall von § 71 oder § 71c Wiener Bauordnung handelt, verweigert. Je nach dem wären die ohnehin beschränkten Informations- und Verfahrensrechte der Anrainer in einem Bauverfahren aufrecht oder völlig entzogen.
Neben dem Einsatz der FPÖ gegen die Diskriminierung und Entrechtung der in Wien seit Jahrzehnten lebenden Menschen auf politischer Ebene geht es verstärkt auch darum, die Wienerinnen und Wiener in der Geltendmachung ihrer privat- und zivilrechtliche Ansprüche zu unterstützen.
Die freiheitliche Mieterschutzorganisation Österreichischer Mieterschutzring Wien ÖMR hat aus diesem Grund zu einer Informationsveranstaltung in Friedl’s Bierhaus (früher Lindenhof“) in Breitenlee eingeladen.
Die gut besuchte Veranstaltung wurde von Andreas Weiss, Kanzleileiter des ÖMR, moderiert. Einleitend formulierten Bv-Stv. Werner Hammer und Stadtrat Toni Mahdalik in ihren politischen Referaten die wohn- und gesellschaftsrechtliche Ungeheuerlichkeit von temporären Wohnbauten in der Podhagskygasse und die für Flüchtlinge und für Einwohner menschenrechtswidrige Flüchtlingspolitik der Wiener Stadtregierung. In der Folge präsentierte LAbg. GR Mag. Dr. Alfred Wansch, ÖMR-Vorstandsvorsitzender, die Aufgaben und Zielsetzungen des ÖMR als vermieterunabhängige Mieterschutzorganisation.
Insbesondere ging er auf die nachbarschaftsrechtlichen Regelungen des ABGB ein, welche auch Mietern in benachbarten, nicht nur angrenzenden, Gebäuden Unterlassungsansprüche bei wesentlichen Beeinträchtigungen welcher Art auch immer gegen die Immissionen verursachende Grundstückseigentümer und Grundstücksnutzer geben.
Darüber hinaus zeigte er die Leistungen des ÖMR für dessen Mitglieder in allen wohnrechtlichen Belangen auf, so zum Beispiel auch im Bereich der Betriebskostenüberprüfung und der Rückforderung zu hoch bezahlter Betriebskosten.
Sein Dank galt den zahlreichen Besuchern für die rege und qualitativ hochstehende Diskussion der Themen und den Veranstaltern, allen voran Angelika Kreuz, Sandra Hammer, Alexander Steininger und dem Bezirksstellenleiter des ÖMR Donaustadt, Christian Rössner.
Österreichischer Mieterschutzring
Bartensteingasse 14 Top 9
1010 Wien
Tel.: 0660/8453088
buero@mieterschutzring.at
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