Lugeck: Nein zu Fußgängerzone
Im Bäckerstraßenviertel haben Bewohner und Wirtschaftstreibende für die Beibehaltung der Wohnstraßenregelung gestimmt.
INNERE STADT. Weil es im Grätzel Lugeck immer wieder zu Lärmbeschwerden aufgrund von Nachtschwärmern und nächtlichem Taxiverkehr gekommen ist, ließ die Bezirksvertretung über eine weitere Vorgehensweise für das Viertel abstimmen.
"Absage an Fußgängerzone"
Rund 38% sprachen sich für Wohnstraßen wie bisher aus, 22% stimmten für eine Fußgängerzone und nur 4% für ein Nachtfahrverbot.
Erfreulich für VP-Bezirkschefin Ursula Stenzel ist die hohe Beteiligung von über 58%, Kritik hagelte es allerdings für 36% nicht korrekt auszählbare Stimmen, da diese Personen ihre Antworten gesplittet haben, sprich mehrere der drei Stimmzettel zurückgeschickt haben, erlaubt gewesen wäre nur einer. Dies hatte bereits während der Wahl für Aufregung gesorgt. Die bz berichtete: Altes Universitätsviertel: Kritik an Befragung über Fußgängerzone
"Nachtfahrverbot gefordert"
Zum Teil bestätigt durch das Abstimmungsergebnis sieht sich Dietmar M., Gründer der Bürgerinitiative "Altes Universitätsviertel". Er erklärt: "Wir sind erfreut, dass sich 36% gegen eine Fußgängerzone ausgesprochen haben, und nur 22% dafür. Durch eine solche wäre unser Grätzel durch die ansässigen Nachtlokale zu einer Ballermann-Meile für verkommen. Ein Nachtfahrverbot ist für uns dennoch nicht vom Tisch." - Ein solches wurde erst letztes Jahr bei einer von der bz exklusiv einberufenen Gesprächsrunde zwischen Anwohnern und Gastronomen einstimmig gefordert.
"Wohnstraße und Nachtfahrverbot"
Die Bürgerinitiative kritisiert im Wesentlichen, dass in der Befragung keine Option "Wohnstraße mit Nachtfahrverbot von 22-6 Uhr, ausgenommen Anrainer und Behinderte" enthalten war. Weil aber drei Stimmzettel mit drei unterschiedlichen Fragen, nämlich "Fußgängerzone, ja oder nein?", "Nachtfahrverbot (mit Aufhebung der Wohnstraßenregelung), ja oder nein?" sowie "Beibehaltung der jetzigen Wohnstraßenregelung, ja oder nein?" ausgeschickt wurden, und nur einer dieser Stimmzettel retourniert werden konnte, sei das Ergebnis nicht wirklich repräsentativ.
Juristischer Streit
"Die Befragung war notwendig und zeigt uns ein klares Ergebnis", kontert Stenzel. Eine Wohnstraße mit Nachtfahrverbot sei aus juristischer Sicht eben nicht machbar. - "Stimmt nicht", sagt Dietmar Maicz, und verweist auf entsprechende Rechtsgutachten. Stenzel befürchtet aber, dass ein diesbezügliches Nachtfahrverbot vom Verfassungsgerichtshof wieder gekippt werden konnte. Sie spricht sich für mehr nächtliche Kontrollen im Viertel durch die Exekutive aus. Ihr Fokus für das Alte Univiertel läge nun auf eigenen Stellplätzen für die Anwohner, den sogenannten Bewohnerparkplätzen, die man so bald wie möglich umsetzen wolle.
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