Silvester-Böller: Polizei rüstet nun auf
Im Vorjahr 238 Personen wegen Pyrotechnikgesetz angezeigt – dabei sieben Vorfälle mit Körperverletzung
Die Silvesternacht ist nicht nur eine riesige Party, sondern auch ein Sicherheitsproblem. Die Exekutive bereitet sich darauf vor, den Jahreswechsel in möglichst ruhige Bahnen zu lenken.
Der Wiener Silvesterpfad ist nicht jedermanns Sache: dichtes Gedränge, Zudringlichkeiten im Menschengewühl und übermäßiger Alkoholkonsum schmälern für viele den Genuss. Der Gipfel ist spätestens dann erreicht, wenn Teenager ihre Knallkörper vor den Füßen anderer Passanten entzünden – ein Spaß, der ernste Konsequenzen haben kann. Nicht nur die Silvesterbegeisterten, auch die Polizei rüstet für den 31. Dezember auf.
Flut von Anzeigen
Die Erfahrungen aus der Silvesternacht des Vorjahres lassen die Exekutive auch heuer wachsam sein: Insgesamt wurden zwischen 31. Dezember 2009 18 Uhr und 1. Jänner 2010 5:59 Uhr 238 Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz von der Polizei angezeigt, wie Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung auflistet. Dabei kann das Böllern fatale Schäden für die umstehenden Passanten haben – wie ebenfalls die Statistik aus dem Vorjahr zeigt. Denn beim Jahreswechsel von 2009 auf 2010 wurden sieben Vorfälle mit Personenschaden in Zusammenhang mit Knallkörpern verzeichnet, in 36 Fällen wurden Unfälle mit Sachbeschädigung festgestellt.
Polizei vorbereitet
Die Beamten sind jedenfalls für den Silvesterabend gerüstet: „Es wird zwar keine speziellen Einsatzgruppen geben, doch die Beamten sind aufgrund der Veranstaltung verstärkt im Einsatz und überwachen auch die Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes“, erklärt Camellia Anssari von der Polizei. „In heiklen Situationen werden wir auf jeden Fall einschreiten und die pyrotechnischen Gegenstände auch sicherstellen.“ Immerhin ist die Verwendung von Böllern der Kategorie F2 – das entspricht der früheren Klasse II – im verbauten Ortsgebiet zur Gänze verboten. „Außerdem dürfen Knallkörper nur einzeln und voneinander getrennt angezündet werden“, erklärt
Anssari die Gesetzeslage.
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