Keine Steuern für Assistenzhunde
Der Hund ist sprichwörtlich der „beste Freund des Menschen“. Für manche Personen sind die felligen Vierbeiner mehr: Sie erleichtern das tägliche Leben, indem sie ihren BesitzerInnen assistieren. „Ein Assistenzhund ist weit mehr als ein Haustier. Er steht seinen Frauchen bzw. Herrchen zur Seite, wenn sie ihn brauchen. Oftmals ermöglichen diese Tiere ein Stück weit Selbstständigkeit“, erklärt Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer.
Hundesteuer
Für Hunde ist in Innsbruck eine Steuer zu entrichten. Der Stadtsenat sprach sich vor Kurzem einstimmig dafür aus, Assistenzhunde auf die Liste der steuerbefreiten Tiere zu setzen. Bis dato waren zwar „Therapiehunde“ von der Steuer befreit, damit sind aber nur jene Tiere gemeint, die zum Beispiel von Physiotherapeuten zu Therapiezwecken gehalten werden. Die Tiere, die behinderten Menschen im Alltag helfen, sind darunter nicht zu verstehen. Deshalb wurden diese nun ergänzt. Ebenfalls keine Steuer bezahlen müssen HalterInnen von beispielsweise Polizeihunden, Diensthunden von Organen der öffentlichen Aufsicht, ForstbeamtInnen sowie von BerufsjägerInnen und JagdaufseherInnen. Auch Blindenführerhunde sind befreit.
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