Merkwürdiges Vorgehen der Exekutive

Eine der von den Stadtverantwortlichen aus verkehrspolitischer Sicht eher wenig beachteten Gegenden ist wohl die Mentlberger Waldstraße. Die Familie meiner lieben Frau bewohnt seit mehr als 30 Jahren ihr kleines Häuschen in der Waldstraße. Selten verirren sich Fremde in die oberste der Mentlberger Straßen, auswärtige Dauerparker sucht man hier ebenfalls vergeblich. Unter allen Anrainern hat sich seit Jahrzehnten der durchaus verständliche Brauch, ihre Fahrzeuge so knapp als möglich an ihren Grundstücksgrenzen abzustellen mit stillem Einvernehmen durchgesetzt. Behinderungen gab es aus meiner Kenntnis heraus noch nie.

Umso interessanter ist ein nächtlicher Einsatz der Innsbrucker Polizeiinspektion Innere Stadt vom Karsamstag zu bewerten (22:30), an dem während nächtlichen Regens offensichtlich gar dringend an Anrainern geamtshandelt werden musste: §24 Abs. 3 lit (d) STVO besagt, dass auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freigehalten werden können, das Parken verboten ist.

Ob dieses unfreundlichen Osterakts konnte sich meine Frau einen informativen Anruf bei der amtshandelnden Stelle nicht verkneifen, wurde aber prompt mit rüdem Ton abgewürgt, sie möge sich glücklich schätzen, dass derlei Aktionen nicht schon früher gesetzt worden wären.

Sehr geehrte Mitarbeiter der Innsbrucker Exekutive, die Verkehrsdichte der Mentlberger Waldstraße schreit förmlich nach geregelter Kontrolle: Dringendst benötigt das einzige Fahrzeug pro Stunde die Maßregelung von bösen Nachbarn, die es verabsäumt haben, ihre Fahrzeuge nachts mit ins Wohnzimmer zu nehmen. Der Zweck des Zufahrens des einen FZG/h ist übrigens auch sein beabsichtigtes Abstellen und Heimgehen des Fahrers (der Fahrerin).

Wir, die wir in der ggst. Straße wohnen, begrüßen im Gegenteil die abgestellten Fahrzeuge. Alle, nicht nur die eigenen. Diese wirken nämlich äußerst verkehrsberuhigend. Die Mehrzahl der Anrainer in der Waldstraße verfügt über beweglichen Zubehör: Kinder, Katzen, Hunde. Und da die Waldstraße tatsächlich an einem Wald gelegen ist, wird sie des Öfteren von diesem beweglichen Zubehör gequert. Und dabei ist Verkehrsberuhigung von großem Nutzen.

Nachsatz:
Am späten Nachmittag des Ostersonntags konnten Frau und ich in Erfahrung bringen, dass nicht bloß die Waldstraße Opfer von hyperaktiven Exekutivorganen wurde, sondern dass offensichtlich ganz Mentlberg Zielort einer kollektiven Strafaktion wurde. Umso mehr stellt sich die Frage: Welcher absurde Motivationsschub reitet die Exekutive, seit Jahrzehnten übliche und bewährte Parkpraktiken der Bürger im verstecktesten Winkel der Stadt wirtschaftlich zu ahnden, wo Alternativen einfach nicht vorhanden, aber auch nicht notwendig sind. Der überwiegende Anteil der Bebauung in Mentlberg besteht aus Ein- oder Zweifamilienhäusern aus den 1950er Jahren, die ob der Steilheit des Geländes relativ nah an die Verkehrswege gebaut wurden und wo deshalb kaum Platz für grundstückseigene Stellflächen besteht. Wo sonst, als auf öffentlichen Verkehrsflächen sollen Anrainer deshalb ihre Fahrzeuge verstecken.

Ein ganzer Stadtteil steht nun vor der unsicheren Alternative, einen täglichen Obolus von 21 Euro / Fzg. an Parkraumbewirtschaftung zu leisten, das Fzg. zu verkaufen, oder Gebrauch von Park and Ride zu machen. Vor meinem Haus darf ich mit meinem Fahrzeug ja wohl nicht mehr stehen bleiben.

DI Wolfgang Gebauer
Waldstraße 13
IBK

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

1 Kommentar

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.