AnwohnerInnenparkkarte
Ohne Parkkarte 1.000 Euro mehr im Jahr

Foto: Foto: privat

Eine Anwohnerin in Pradl ist verärgert: Ihr wurde nach eigener Aussage eine AnwohnerInnenparkkarte verwehrt. Als Grund gab man laut ihr an, dass sie die Möglichkeit hätte sich in einer nah gelegenen Garage einen Parkplatz zu mieten. Kostenpunkt: 100 Euro im Monat. Im Vergleich zu den Kosten einer AnwohnerInnenparkkarte (in der Kurzparkzone liegen die bei 220 Euro), ist das also mehr als fünf Mal so viel.
Natürlich gibt es gegenüber einem privaten Parkplatz auch Nachteile, auf der Homepage der Stadt Innsbruck steht beispielsweise: „ Weil in einzelnen Berechtigungszonen der Anteil dieser Bewilligungen deutlich über 2/3 der Parkplätze liegt, weisen wir darauf hin, dass eine Dauerparkbewilligung keine Sicherheit bietet, einen freien Parkplatz zu finden, schon gar nicht in der Nähe des Fahrtziels oder des Wohnortes.“
Und gerade weil sich die Parkplatzsituation durch die stetig steigende Anzahl der zugelassenen KFZ zuspitzt, ist es nur verständlich, dass vor allem die zu einem Parkplatz kommen sollen, die keine Möglichkeit haben ihr Auto privat zu parken.
Das schlägt sich auch in den Bedingungen der AnwohnerInnenparkkarte wieder, so wird Seitens der Stadt folgendes mitgeteilt: "Ein persönliches Interesse an der Erteilung einer solchen Bewilligung liegt dann nicht vor, wenn der Antragsteller über eine private Abstellmöglichkeit verfügt. Eine private Abstellmöglichkeit schließt jedenfalls das persönliche Interesse des Antragstellers an einer Ausnahmegenehmigung aus. Wenn eine solche Abstellmöglichkeit zur Verfügung steht, ist eine Ausnahmebewilligung zu versagen." 
Die Fragen, die sich der Pradler Anwohnerin hier stellen sind: Ist das gerecht? Kann es wirklich sein, dass man, nur weil man die Möglichkeit hat sich privat einen Parkplatz zu mieten, das auch tun muss und damit einen erheblichen finanziellen Aufwand hat? Gerade für finanziell schwache Familien oder Einzelpersonen wird so ein Auto immer schwieriger finanzierbar.

Auf die finanzielle Situation wird allerdings durchaus Rücksicht genommen, so heißt es weiter Seitens der Stadt Innsbruck, "Dabei ist eine unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit vorzunehmende Relation der Einkommens- und Vermögenssituation des Antragstellers zu den - die Kosten für eine Ausnahmegenehmigung übersteigenden - Kosten der Anmietung herzustellen." In welcher finanziellen Lage man sein muss, damit von "Zumutbarkeit" gesprochen wird, ist unklar - ebenso wie viel eine Ausnahmegenehmigung kostet.

Für die Anwohnerin ist die Regelung jedenfalls nicht nachvollziehbar - sie findet einen privaten Parkplatz zu teuer.

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