Weihnachtsfeiertage: Öffnungszeiten im Stadtmagistrat
(red). Auch in der Weihnachtszeit sind die MitarbeiterInnen des Stadtmagistrats darum bemüht, den BürgerInnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Die Ämter sind daher an folgenden Tagen für die Anliegen der BürgerInnen geöffnet:
- Montag, 30. Dezember 2013
- Donnerstag, 2. Jänner 2014
- Freitag 3. Jänner 2014
Im Allgemeinen gelten folgende Öffnungszeiten:
- Montag bis Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 16:00 Uhr
- Freitags
08:00 bis 12:00 Uhr
Individuelle Parteienverkehrszeiten entnehmen Sie bitte den Informationen des jeweiligen Amtes: www.innsbruck.gv.at
Hinweis: Am Fenstertag (Freitag, 27. Dezember 2013) bleiben die Amtsgebäude aus Gründen der Energieersparnis geschlossen.
Dienststellen, für die Schicht- oder Journaldienste gelten, sind natürlich auch am 24., 27. und 31. Dezember sowie am 1. Jänner für die Bevölkerung im Dienst. Dazu zählen unter anderem die MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG), der Berufsfeuerwehr und des Straßenbetriebes.
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