Krise
Wenn Mieten unbezahlbar werden

Wohnen in Innsbruck: Schön, aber teuer | Foto: mev
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Beratungsstelle Delogierungsprävention Tirol gibt Infos zum Thema Mieten

INNSBRUCK. Kurzarbeit, Arbeitsverlust, finanzielle Probleme: Trotz solidarischer Bemühungen während der Covid-Krise zeigt uns diese Zeit auch auf, wie hart unser Wirtschaftssystem viele Menschen trifft. Innsbruck ist mit seinen horrend hohen Mieten ein besonders steiniges Pflaster.

Die Delogierungspräventionsstelle Tirol bietet MieterInnen, die vom Verlust der Wohnung bedroht sind, Beratung und Unterstützung. Ziel ist es, den Erhalt der Wohnung sicherzustellen bzw. andere Alternativen zu erarbeiten. Kürzlich erschien ein Infoblatt „Delo zu Covid“, in denen die aktuellen mietrechtlichen Angelegenheiten zusammengefasst sind: (Es ist darauf hinzuweisen, dass es täglich zu Änderungen kommen kann).

  • Mieten müssen weiterhin bezahlt werden

Die derzeitige Corona-Situation befreit nicht von der Verpflichtung die Miete für Ihre Wohnung weiter zu bezahlen. Sollten sie aufgrund der Corona-Krise finanzielle Probleme haben, setzen Sie keine einseitigen Maßnahmen, sondern lassen Sie sich rechtlich beraten und/oder suchen Sie mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung.

  • Auslaufende Mietverträge KÖNNEN bis Jahresende verlängert werden

Normalerweise kann ein Mietvertrag nur auf mindestens 3 Jahre abgeschlossen werden. Wenn der Mietvertrag jedoch zw. dem 30. März 2020 und 1. Juli 2020 ausläuft, hat Ihr Vermieter jetzt die außerordentliche Möglichkeit, den Mietvertrag bis zum Jahresende 2020 zu verlängern (falls er nicht ohnehin bereit sein sollte, einen neuen 3 Jahresvertrag zu machen). Nehmen Sie Kontakt mit dem Vermieter auf. Auch er hat eventuell Interesse an einer befristeten Verlängerung.

  • Räumungsverfahren KÖNNEN aktuell fortgesetzt werden

Wurde ein Antrag auf ein Räumungsverfahren vor dem 1. April 2020 eingebracht, KANN das Verfahren bei Gericht normal weiterlaufen. Es liegt im Ermessen der Richterinnen und Richter, ob Tagsatzungen und Exekutionen trotz der COVID 19-Ausgangsbeschränkungen fortgeführt werden. Auskünfte über den Stand Ihres Verfahrens erhalten Sie beim zuständigen Bezirksgericht.

  • Räumungen KÖNNEN durchgeführt werden

Gerichtlich angeordnete Räumungen KÖNNEN, müssen aber nicht durchgeführt werden. Auch das liegt im Ermessen der Richterinnen und Richter. Informieren Sie sich unbedingt beim zuständigen Bezirksgereicht!

  • Räumungsaufschub

Ein Antrag auf Aufschub der Räumung ist möglich, wenn Sie ihn RECHTZEITIG einbringen. Wenden Sie sich für genauere Infos an eine Beratungsstelle.

Bei der Beratungsstelle Delogierungsprävention in der Kapuzinergasse 43 in Innsbruck kann man sich anonym und kostenlos melden, wenn man Unterstützung oder Informationen zum Thema Miete und/oder Zwangsräumung braucht. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und am Mittwoch von 16:00 bis 18:00 Uhr. Außerdem können sie auch telefonisch unter 0664/1954348 erreicht werden.
Hier geht es zur Website der Beratungsstelle.

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