Einhaltung der Behindertenkonvention
Italien und Österreich haben die UN-Behindertenkonvention unterzeichnet - Mit Monitoringausschüssen, soll auf deren Einhaltung geachtet werden.
TIROL. Am Dienstag, 30. Mai, kam es zu einem Austauschtreffen der Monitoringausschüsse von Tirol und Südtirol. Thema war die Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention.
UN-Behindertenrechtskonvention
Österreich und Italien haben beide die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) unterzeichnet. Daher sind beide Länder verpflichtet, die Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten, so Soziallandesrätin Christine Baur. In der UN-Behindertenrechtskonvention ist auch die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich festgelegt.
Monitoringausschüsse
Sowohl Südtirol als auch Tirol haben Monitoringausschüsse zur Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Neben der Überwachung wurden bei dem Treffen auch weitere Themen in Bezug auf die Ausschüsse besprochen: Zunächst ging es um strukturelle Fragen in der Organisation der Ausschüsse. Wichtige Punkte waren Fragen zur Inklusiven Bildung und die psychiatrische Versorgung dies- und jenseits des Brenners.
Mach mit! Es geht um uns!
Im Rahmen des Austauschtreffens stellte Christine Baur das Tiroler Projekt Mach mit! Es geht um uns!“ vor. Hier helfen Menschen mit Behinderung mit das neue Tiroler Behindertenhilfsgesetz zu erarbeiten. Dieses Projekt wurde mit dem Österreichischen Verwaltungspreis ausgezeichnet. Laut Jury stelle die gewählte Methode sicher, dass Menschen mit Behinderungen selbst nachhaltig in den Gesetzwerdungsprozess eingebunden sind.
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