S7: Bundesverwaltungsgericht weist weitere Beschwerde ab
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag die Beschwerde von Straßengegnern gegen den Wasserrechtsbescheid für den Westabschnitt der Schnellstraße S7 abgewiesen. "Nun liegen alle rechtlichen Grundlagen für den Bau vor. Die Hauptbauleistungen können daher noch dieses Jahr ausgeschrieben werden", sagte Alexander Walcher, Geschäftsführer der Autobahngesellschaft ASFINAG. Eventuelle zusätzliche Auflagen würden nach Prüfung der neuen Entscheidung in die Ausschreibungen einfließen.
"Der Baustart wird noch 2017 erfolgen", zeigten sich Landeshauptmann Hans Niessl und Verkehrslandesrat Helmut Bieler zuversichtlich.
Der Bau für den Westabschnitt der S 7 zwischen Riegersdorf und Dobersdorf hätte im April 2017 beginnen sollen. Doch kurz davor hatte der Verwaltungsgerichtshof die Wasserrechtsbescheide nach über drei Jahren Verfahrensdauer aufgehoben und an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Im Juni waren bereits Beschwerden gegen die UVP-Genehmigung von Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof abgelehnt beziehungsweise zurückgewiesen worden.
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