Mietrecht
Ergebnisse der Betriebskostenaktion in Kärnten

Die Kärntner Arbeitkammer intervenierte bei 430 Betriebskostenabrechnungen | Foto: Pixabay/Stevepb

Von Mai bis Ende Juli 2018 hatten Mieter die Möglichkeit ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung von den Experten der Kärntner Arbeiterkammer überprüfen zu lassen.

KÄRNTEN. Die Betriebskostenaktion des Landes Kärnten und der Kärntner Arbeiterkammer zeigte vor allem einen enormen Bedarf an Aufklärung und Beratung, wenn es um Betriebskosten geht.

Intervention in 430 Fällen

Unter dem Motto "Betriebskosten: Wir blicken durch!" bot die AK die Überprüfung der Betriebs- und Jahreskostenabrechnung an. Das Land Kärnten unterstützte die Aktion mit 20.000 Euro.
Rund 1.500 Kärntner nahmen diesen Service in Anspruch. In 430 Fällen, also fast 29 Prozent, musste seitens der Arbeiterkammer interveniert werden. Bei den Interventionen wurde meist Einspruch beim Vermieter oder Hausverwalter erhoben oder die Einsicht in die Belegsammlung gefordert. Teils wurde auch auf fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen hingewiesen.

Probleme mit der Buwog

Laut den Experten der AK gab es die größten Probleme mit der Buwog. Mieter beschwerten sich darüber, dass die Hausverwaltung nicht erreichbar sei und Anfragen via Telefon kaum möglich. Mietern soll sogar das Betreten der Räumlichkeiten der Hausverwaltung verwehrt worden sein.
Die Buwog ist laut AK außerdem die einzige Hausverwaltung kärntenweit, die "Objektaufsicht" und "Gebäudeaufsicht" als zusätzliche Betriebskosten abrechnet. Diesbezüglich wurden seitens der AK Klagen eingereicht.

Genossenschaftlich und unbürokratisch

Da es Kärntner gibt, die etwa die Hälfte ihres Lohnes für die Miete aufwenden müssen, ist für AK-Präsident Günther Goach klar, dass man mit einem entlastenden Mietrecht entgegenwirken muss.
Zusätzlich betont er, dass mehr genossenschaftliche Kleinwohnungen gebraucht werden und ein unbürokratischer Zugang zu Förderungen ermöglicht werden muss.

Forderungen der AK:

  • Genossenschaften sollen verstärkt in Kleinwohnungen für Singles und Jungfamilien bis 50 Quadratmeter investieren
  • Ausbau der Schlichtungsstellen (derzeit nur in Klagenfurt und Villach)
  • Verkauf von Wohnbaudarlehen gesetzlich verbieten
  • bundesweite Mietpreisobergrenze
  • Annuitätensprünge abfedern (privatisierte Wohnbaugenossenschaften sollen die Laufzeit der Darlehen verlängern)

Einheitliches Mietrechtsgesetz:

  • Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Mieten
  • einheitlicher Betriebskostenkatalog
  • einfache und transparente Mietzinsbildung
  • Anhebung der Mindestbefristungsdauer von drei auf fünf Jahre
  • Warnpflicht des Vermieters (Vermieter sollen Einhaltung des Vertragsablauf drei Monate vorher bestätigen)
  • verpflichtende Mieterversammlungen (um Mieter- und Vermieterkonflikte zu mindern)
  • Guthaben vom Vormieter übernehmen
  • Mieter von Maklerprovisionen gesetzlich befreien

Interventionsfälle

Wasseranalyse mitgerechnet
Bei einer Abrechnung wurde die Wasseranalyse des Landes in den Betriebskosten abgerechnet. Diese ist jedoch über den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) zu begleichen. Nach Einspruch der AK wurde der Posten umgebucht.

Fehlerhafter Nutzflächenschlüssel
Die Abrechnung eines Hauses mit drei Wohneinheiten wurde von einem Steuerberater durchgeführt, der die Betriebskosten über den Nutzflächenschlüssel abrechnete. Im Mietvertrag wurde jedoch die Abrechnung nach dem Mietrechtsgesetz vereinbart.
Nach einem Todesfall stand jedoch eine Wohnung seit 2016 leer. Der Steuerberater verteilte manche Positionen nicht mehr ausschließlich über den Nutzflächenschlüssel, sondern teilweise auf die tatsächlich bewohnten Wohnungen und somit über einen höheren Schlüssel. Die AK beanstandete die Abrechnung.

250 Euro gespart
In einem Mietshaus in Ebenthal stiegen die Betriebskosten kontinuierlich an bis jeder Mieter je rund 500 Euro nachzuzahlen hatte. Die Stromkosten waren ungewöhnlich hoch und die Abrechnung erfolgte über nicht nachvollziehbare Flächenangaben, die nicht den Mietverträgen entsprachen.
Durch einen Einspruch wurde die Zulässigkeit, der falsche Nutzflächenschlüssel und die hohen Stromkosten beanstandet. Der Vermieter kürzte die Kosten daraufhin pauschal um die Hälfte.

Zuviel Strom und Pellets verrechnet
In einem Fall wurde die Betriebskostenabrechnung durch einen Masseverwalter vorgenommen, da die vermietende GmbH seit geraumer Zeit insolvent war.
Die einzig verbliebene Mieterin erhielt eine Nachzahlung in Höhe von 1.000 Euro und wandte sich an die Arbeiterkammer. Die Betriebskosten lagen weit über dem landesweiten Durchschnitt und zusätzlich wurde ein falscher Nutzflächenschlüssel für die Abrechnung verwendet.
Stromkosten, die eigentlich einzelnen Wohnungen zuzuordnen wären, wurden über den Allgemeinstrom abgerechnet und der Mieterin wurde ein übermäßiger Vorrat an Pellets verrechnet.
Nach zweimaliger Intervention der AK kürzte der Masseverwalter die Nachzahlung auf 250 Euro.

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