Kärnten
40 Tiere gerissen: Wolfsangriffe richten weiter Schäden an

40 Weidetiere sollen von Wölfen in Kärnten gerissen worden sein. Die Schutzbestimmung wird nun von Behörden geprüft um weitere Schäden zu verhindern | Foto: stock.adobe.com / jimcumming88
  • 40 Weidetiere sollen von Wölfen in Kärnten gerissen worden sein. Die Schutzbestimmung wird nun von Behörden geprüft um weitere Schäden zu verhindern
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Wiederholte Meldungen von Wolfsrissen bereiten derzeit in Kärnten massive Probleme. Jetzt sollen Schutzbestimmungen der Tiere überarbeitet werden, um den Wolf im betreffenden Gebiet bejagen zu können. 

KÄRNTEN. Der Wolfsbeauftragte des Landes Kärnten geht zur Zeit von 40 Tieren aus, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf gerissen wurden. Ein Antrag auf Ausnahme von den Schonvorschriften wurde vom den Gailtaler Almgemeinschaften gestellt, mit dem Ziel, den Wolf im betroffenen Gebiet bejagen zu können. „Dieser Antrag wird umgehend und raschest von der Behörde geprüft“, sagt Jagd- und Agrarreferent Martin Gruber und betont: „Wir werden jeden rechtlichen Spielraum ausnutzen, den wir hier haben. Der Wolf hat auf unseren Almen nichts verloren. Ich bin sofort bereit, einen Abschuss-Bescheid zu unterzeichnen, wenn die Behörde dafür grünes Licht gibt.“

Behörden am Zug

Sogenannte Problemwölfe können rechtlich entnommen werden. Die Herausforderung sei aber die Definition, ab wann ein Wolf von der Behörde als verhaltensauffällig eingestuft wird. „Wir haben uns da an den Wolfsmanagementplan des Österreichzentrums zu halten, dessen Auslegung sehr streng ist. Aus meiner Sicht gehört diese Grundlage geändert“, so Gruber. Denn besagter Wolfsmanagementplan sieht keine Entnahme von Wölfen vor, wenn sich Weidetiere ungeschützt auf der Alm befinden und angegriffen werden. „Vorgaben wie Elektrozäune oder Bewachung durch Herdenschutzhunde, wie sie der Wolfsmanagementplan empfiehlt, gehen völlig an der Realität unserer Almwirtschaft vorbei“, sagt Gruber.

Wolf besitzt Schutzstatus

Ein Umdenken auf EU-Ebene, um den Schutzstatus des Wolfs generell zu senken, sei derzeit nicht in Sicht. Daher lässt Gruber prüfen, ob landesgesetzliche Maßnahmen möglich sind, um zumindest die Behördenverfahren zu beschleunigen, die einem Abschuss-Bescheid zwingend vorausgehen. Ähnlich wie es Tirol versucht, könnte man auch in Kärnten Weideschutzgebiete definieren, in denen Herdenschutzmaßnahmen von vornherein ausgeschlossen sind. „Damit hätten wir langfristig eine Handhabe, um Problemwölfe schneller bejagen zu können und so unsere Almbauern und ihre Weidetiere zu schützen“, so der Agrarreferent.

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