Für geringes Einkommen
Ab Juni bei "Wohnbeihilfe Neu" in Kärnten

Das große Interesse zeige, dass eine Unterstützungsleistung geschaffen wurde, für die es einen großen Bedarf gibt. (Symbolfoto) | Foto: stock.adobe.com/at/Racamani
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  • Das große Interesse zeige, dass eine Unterstützungsleistung geschaffen wurde, für die es einen großen Bedarf gibt. (Symbolfoto)
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15.000 Anrufe im Callcenter, rund 10.000 Anträge – das ist die Bilanz der ersten vier Monate Wohnbeihilfe NEU. Diese Zahl entspreche fast den Antragszahlen im gesamten Jahr 2023. Nun wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert.

KÄRNTEN. "Das große Interesse zeigt, dass wir mit der neuen Wohnbeihilfe eine Unterstützungsleistung geschaffen haben, für die es einen großen Bedarf gibt. Mit der Wohnbeihilfe schaffen wir Abhilfe und sichern das Grundbedürfnis Wohnen für Kärntnerinnen und Kärntner ab", betont Sozialreferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig.

Für geringes Einkommen

Die Wohnbauhilfe NEU wird aufgrund von Anfragen und Rückmeldungen angepasst. Somit können ab 1. Juni dieses Jahres auch Personen mit geringen Einkommen, die ein Wohn- oder Fruchtgenussrecht haben, aber selbst für die Betriebskosten aufkommen müssen, Wohnbeihilfe beantragen.

Betriebskostenunterstützung

"Es gibt Fälle, in denen ältere Personen ihr Haus an die Kinder überschreiben, aber selbst darin wohnen bleiben. Sie konnten noch bis Ende März dieses Jahres Heizzuschuss beantragen, nunmehr können sie über die Wohnbeihilfe eine Betriebskostenunterstützung in Anspruch nehmen", erklärt Schaunig.

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Das große Interesse zeige, dass eine Unterstützungsleistung geschaffen wurde, für die es einen großen Bedarf gibt. (Symbolfoto) | Foto: stock.adobe.com/at/Racamani
Ab 1. Juni können auch Personen mit Wohnrecht oder Fruchtgenussrecht Anträge stellen (Symbolfoto) | Foto: stock.adobe.com/at/Marlon Bönisch
Auch ältere Personen können über die Wohnbeihilfe eine Betriebskostenunterstützung in Anspruch nehmen. (Symbolfoto) | Foto: stock.adobe.com/at/Martin Debus
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