Arbeitnehmerschutz
Angestellte in Wolfsberg beschimpft und fristlos entlassen

AK-Bezirksstellenleiter Wolfsberg Jürgen Jöbstl | Foto: AK/Helge Bauer
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Die Arbeiterkammer Kärnten half einer Handelsangestellten nachdem diese vom Gebietsleiter beschimpft und fristlos entlassen wurde.

WOLFSBERG. Weil ihm die Regalgestaltung nicht zusagte, beschimpfte der Gebietsleiter die Angestellte vor einer Kundschaft und sprach noch am selben Tag die fristlose Kündigung aus.

Kündigung war ungerechtfertigt

In ihrer Verzweiflung wandte sich die Teilzeitbeschäftigte sofort an die Arbeiterkammer. Diese prüfte daraufhin die Entlassung und kam zu dem Schluss, dass eine unbefristete Kündigung ungerechtfertigt gewesen ist.
Deshalb wurden von Seiten der AK eine Kündigungsentschädigung sowie Beendigungsansprüche gestellt, so Jürgen Jöbstl, AK-Bezirksstellenleiter in Wolfsberg.
Der Arbeitgeber lenkte ein un bezahlte rund 1.470 Euro an die Handelsangestellte aus. Grundsätzlich beendet eine ungerechtfertigte Entlassung das Dienstverhältnis sofort. Jedoch hat der Arbeitnehmer in diesem Fall Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall alles zahlen, was der Arbeitnehmer während der fiktiven Kündigungsfrist verdient hätte.
Die AK weißt darauf hin, dass man sich nicht zu lange Zeit lassen sollte, da es gesetzliche Fristen dafür gibt!

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