Schon ab Samstag
Auch Ungeimpfte dürfen in Kärnten nun zum Friseur

Die 2G-Regel entfällt beim Friseur ab Samstag | Foto: stock.adobe.com/at/Kzenon
  • Die 2G-Regel entfällt beim Friseur ab Samstag
  • Foto: stock.adobe.com/at/Kzenon
  • hochgeladen von Lukas Moser

Auch nach der Verkündung der Öffnungsschritte vonseiten der Bundesregierung herrschte bei den Friseuren große Unsicherheit. Nun ist aber klar: Nicht nur im Handel, sondern auch bei den körpernahen Dienstleistungen fällt am Samstag die 2G-Regel.

KÄRNTEN. Lange Zeit wussten weder Friseure, noch (potentielle) Kunden, wie die Regelungen ab Samstag für das Haarschneiden aussehen werden. Gehofft wurde auch auf Lockerungen bei den Friseuren, nun wurde dies bestätigt: Ab 12. Februar können auch Personen, die kein 2G vorweisen können, wieder ihre Haare schneiden lassen.

Endlich zum Friseur

Künftig reicht dann also, neben dem Impf- oder Genesungsnachweis, auch ein negtives Testergebnis für den Eintritt. Was sich jedoch nicht ändert ist die Maskenpflicht:  Die FFP2-Maske muss beim Friseur weiterhin getragen werden. All jene, die also bereits seit Wochen ihre Mähne mit sich tragen (müssen), werden ab dem Wochenende auf ihre Kosten kommen können.

Auch Änderungen bei Veranstaltungen

Des Weiteren fällt nun auch die Personenobergrenze bei Veranstaltungen. Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personen sind nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt, wenn also die FFP2-Maske durchgehend getragen wird. Die 2G-Regelung bleibt allerdings bestehen, auch die FFP2-Pflicht indoor und outdoor. Weiterhin nicht möglich bleibt die Nachtgastronomie, die Sperrstunde bleibt bei 24.00 Uhr.

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.