Sicherheitsmaßnahmen notwenig
Bestätigter Vogelgrippe-Fall in Kärnten

Bei Grafenstein tot aufgefundener Kranich positiv auf Aviäre Influenza getestet. (Symbolfoto) | Foto: stock.adobe.com/at/haiderose
  • Bei Grafenstein tot aufgefundener Kranich positiv auf Aviäre Influenza getestet. (Symbolfoto)
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Bei Grafenstein tot aufgefundener Kranich positiv auf Aviäre Influenza getestet. Keine Gefahr für Menschen, aber erhöhte Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter notwendig.

KLAGENFURT. Nachdem in dieser gerade beginnenden Wintersaison bereits Fälle in Niederösterreich, Wien und dem Burgenland aufgetaucht sind, hat sich nun auch in Kärnten ein Verdacht auf Vogelgrippe bei einem Wildvogel bestätigt. Am Wochenende wurde ein verendeter Kranich im Gemeindegebiet von Grafenstein aufgefunden, nun hat die AGES das Ergebnis der Untersuchung dem Land Kärnten bekanntgegeben: Es handelt sich um die Aviäre Influenza bzw. Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe.

Keine Gefahr für Menschen

Es besteht keine Gefahr für den Menschen, da eine Übertragung nur in äußerst seltenen Fällen und bei sehr engem Kontakt mit infiziertem Geflügel möglich ist. Von allen Geflügelhaltern sind jedoch erhöhte Sicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten. "Oberstes Ziel muss es sein, ein Übergreifen auf unsere Geflügelbetriebe zu verhindern", so Agrarreferent Martin Gruber, der auch für Tierseuchen zuständig ist.

Kontakt zu Wildvögel unterbinden

Vor allem ist jeglicher Kontakt der Geflügelbestände mit Wildvögeln zu unterbinden. Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel müssen von Enten und Gänsen getrennt sein. Ob für größere Betriebe wieder eine Stallpflicht eingeführt werden muss, wird derzeit auf Ebene des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz beraten. Das gesamte Bundesland Kärnten sowie auch das gesamte übrige Bundesgebiet Österreichs gelten bereits seit dem Frühjahr als Gebiete mit erhöhtem Risiko für das Auftreten der Geflügelpest.

Tote Tiere melden

Zur weiteren Eindämmung und Früherkennung sollen tot aufgefundene Wildvögel jedenfalls nicht berührt werden und müssen umgehend an die Bezirksverwaltungsbehörde bzw. die Amtstierärzte und Amtstierärztinnen gemeldet werden. Nähere Infos zur Vogelgrippe: www.ages.at/themen/krankheitserreger/vogelgrippe/

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