mini-funding
Förderung für Integrationsprojekte auch 2022

Für begegnungsfördernde Initiativen und kleinere, niederschwellige Integrationsprojekte kann seit dem Jahr 2019 um „mini-funding: gemeinsam.vor.ort“ angesucht werden. | Foto: stock.adobe.com/ Eigens
  • Für begegnungsfördernde Initiativen und kleinere, niederschwellige Integrationsprojekte kann seit dem Jahr 2019 um „mini-funding: gemeinsam.vor.ort“ angesucht werden.
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Land unterstützt mit „mini-funding: gemeinsam.vor.Ort“ begegnungsfördernde und niederschwellige Integrationsprojekte in Gemeinden und Regionen – Förderung auch 2022 gewährt, selbstverständlich auch für Initiativen für geflüchtete Ukrainer.

KÄRNTEN. Der Krieg in der Ukraine lässt die Kärntner nicht kalt. “Es herrscht eine enorme Hilfsbereitschaft, das ist wirklich beachtlich. Für dieses große Engagement für die Menschen aus der Ukraine können wir uns gar nicht genug bedanken“, ist Flüchtlingsreferentin Landesrätin Sara Schaar überwältigt. Für begegnungsfördernde Initiativen und kleinere, niederschwellige Integrationsprojekte kann seit dem Jahr 2019 um “mini-funding: gemeinsam.vor.ort“ angesucht werden. Dies ist auch 2022 möglich und gilt natürlich auch für Integrationsprojekte, welche sich an geflüchtete Ukrainer richten.

Regionales Zusammenleben gestärkt

“Beim ,mini-funding‘ handelt es sich um eine einmalige finanzielle Zuwendung, die pro Projekt und Kalenderjahr bis zu 3.000 Euro beträgt. Es geht uns darum, das Miteinander und die soziale Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern vor Ort, ganz speziell in den dezentralen Regionen Kärntens, zu forcieren. Das regionale Zusammenleben wird ebenso gestärkt wie jene Gemeinden und Regionen, die von Abwanderung betroffen sind“, erläutert Schaar.

Einreichungen

“Einreichen kann man zum Beispiel Initiativen zur Vermittlung der deutschen Sprache, Projekte zum Abbau von Barrieren im Zugang zu Bereichen des öffentlichen Lebens wie Bildung, Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Sport etc., zum Abbau von Berührungsängsten, aktive Teilhabe- und Beteiligungsformate oder auch Initiativen zu Bewusstseinsbildung zum Thema gesellschaftliche Vielfalt“, so Schaar

Informationen

Auch der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) unterstützt ehrenamtliches Engagement für geflüchtete Ukrainer mit bis zu 2.500 Euro pro Initiative (Infos: www.integrationsfonds.at/ehrenamtsfoerderung). Konkrete Informationen zum „mini-funding“: integration.ktn.gv.at/integrationsleitbild oder Amt der Kärntner Landesregierung (Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration), Flüchtlingswesen, Grundversorgung einschließlich Integration: 050 536 22043; abt13.integration@ktn.gv.at

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