Obmann der Forstbetriebe warnt
"Forststraßen sind keine Sportstätten"

- Das Konfliktpotenzial zwischen Freizeitsportlern und Kärntner Waldeigentümern ist groß.
- Foto: stock.adobe.com/torwaiphoto
- hochgeladen von Mirela Nowak-Karijasevic
Klar beschildern oder einen Schranken aufstellen - mehr können Waldeigentümer nicht machen, um Freizeitsportler von ihrem Wald - und den dort lauernden Gefahren - fernzuhalten.
KÄRNTEN. Das Konfliktpotenzial zwischen Freizeitsportlern, vor allem Mountainbikern, und Waldeigentümern ist groß. Christian Benger mahnt in seiner Funktion als Obmann der Kärntner Forstbetriebe zu Saisonbeginn: "Die Schäden durch den Klimawandel mit Wetterextremen gefolgt von Borkenkäfer sind verstärkt erlebbar. Ohne Forststraße keine Bewirtschaftung, keine Schadholz-Aufarbeitung. Dass der Arbeitsplatz Forststraße keine Sportstätte ist, sollte offensichtlicher sein denn je."
Anzeige als letztes Mittel
Die Tatsache, dass der Grundeigentümer als Wegerhalter im Schadensfall haftet, ist Benger ein Dorn im Auge. Klar beschildern oder eine Schranke aufstellen – viel mehr Möglichkeiten haben Waldbesitzer nicht. "Hilft das nicht, bleibt nur die Anzeige, um die Ernsthaftigkeit sicherzustellen." Neben den Gefahren, die aufgrund der Arbeitsmaschinen und Tätigkeiten lauern, weist Benger auch auf die Gefährdung der Tier- und Pflanzenwelt hin: "Die Kampagne ,RespekTIERE deine Grenzen' ist ein guter Beitrag zum gegenseitigen Verständnis. Wenn beim Wandern oder Schwammerlklauben (sofern vom Grundeigentümer gestattet) einfache Regeln eingehalten werden wie zwei Stunden nach Sonnenaufgang kommen bzw. zwei Stunden vor Sonnenuntergang den Wald verlassen, im Wald sich ruhig verhalten, Dickungen meiden und auf die Beschilderung achten, ist jeder ein gern gesehener Waldgast."


Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.