Bilanz Steuerspartage
Knapp 4,6 Millionen Euro konnten zurückgeholt werden
Dank der Aktion "Steuerspartage" der Arbeiterkammer Kärnten dürfen sich heuer 7.530 Kärntnerinnen und Kärntner über Rückzahlungen des Fiskus freuen. AK-Präsident Goach: "In Zeiten wie diesen zählt jeder Euro."
KÄRNTEN. Obwohl das Finanzamt die sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchführt, sollte man Steuerbegünstigungen wie den Familienbonus Plus, den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, Fortbildungskosten oder Ausgaben im Zusammenhang mit einer Behinderung selbst im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Doch viele Kärntner sind mit dem System nicht vertraut, das bestätigte auch die Aktion "Steuerspartage" der Arbeiterkammer Kärnten, die heuer vom 26. Februar bis 13. April durchgeführt worden ist.
Knapp 4,6 Millionen Euro
Dr. Bernhard Sapetschnig, Bereichsleiter Finanzen in der AK Kärnten, zieht Bilanz: "In der Zeit vom 26. Februar bis 13. April haben sich 7.530 Kärntnerinnen und Kärntner an unsere 16 Expertinnen und Experten gewandt. 6.339 Beratungen fanden telefonisch statt, 999 Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer kamen persönlich vorbei, 192 schriftliche Anfragen wurden beantwortet. Insgesamt konnten wir 4.581.869 Euro für die Menschen in Kärnten vom Finanzamt zurückholen."
"Nutzen Sie den Service"
AK-Präsident Günther Goach: "Ich kann jeder und jedem raten, das kostenlose Service der Arbeiterkammer Kärnten zu nutzen und sich die zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen. Es bleiben nämlich trotz automatischer Veranlagung jedes Jahr mehrere Millionen im Topf liegen – Geld, das jede und jeder angesichts der Teuerung gut gebrauchen kann. Scheuen Sie sich nicht und lassen Sie sich von unseren Steuerexpertinnen und -experten beraten."
Häufige Fragen
Bezieherinnen und Bezieher niedriger Einkommen fragten im Rahmen der Steuerspartage sehr häufig, weshalb sie im Vorjahr wesentlich höhere Gutschriften erhielten. AK-Steuerexpertin Diana Jusic erklärt: "Das liegt daran, dass es für das Jahr 2022 eine zusätzliche Steuererleichterung gab: den Teuerungsabsetzbetrag, der als Folge der hohen Inflation nur für dieses eine Jahr berücksichtigt worden ist. Bei der Veranlagung für das Jahr 2023 kam es durch den Wegfall dieses Absetzbetrages zu niedrigeren Gutschriften."
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