Kritik an Land Kärnten
LRH überprüfte Karawankenbahn und Gailtalbahn

Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die Übernahme dieser Eisenbahnstrecken durch das Land und die Nachnutzung der Strecken (Symbolfoto) | Foto: stock.adobe.com/at/Ulf
  • Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die Übernahme dieser Eisenbahnstrecken durch das Land und die Nachnutzung der Strecken (Symbolfoto)
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Mit Dezember 2016 stellte die ÖBB den Eisenbahnbetrieb auf den Strecken von Weizelsdorf bis Rosenbach (Karawankenbahn) und von Hermagor bis Kötschach-Mauthen (Gailtalbahn) ein. Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) überprüfte die Übernahme dieser Eisenbahnstrecken durch das Land und die Nachnutzung der Strecken.

KÄRNTEN. Im Jahr 2016 vereinbarte das Land Kärnten mit ÖBB und Bund das sogenannte Kärntenpaket. Dieses sah unter anderem vor, dass die ÖBB die Eisenbahnstrecken von Hermagor bis Kötschach-Mauthen und von Weizelsdorf bis Rosenbach dauerhaft einstellt und das Land Kärnten diese Strecken übernimmt. Die Übernahme erfolgte ohne Bewertung des Erhaltungszustandsund der Kosten, die das Land in der Folge zu tragen hatte.

Keinen Überblick über Kostenbewertungen

Erst Ende 2017 erfolgten drei Kostenbewertungen, um die Kosten abzuschätzen: Eine durch das Land und zwei weitere durch externe Gutachter. Alle drei waren unvollständig und die ausgewiesenen Kosten waren teilweise zu niedrig und nicht plausibel. Insbesondere die explizit vorgesehene Nachnutzung als Anschlussbahn blieb bei allen Kostenbewertungen unberücksichtigt. Das Land hatte somit auch im Jänner 2018 keinen Überblick über die aus der Übernahme der Eisenbahnstrecken resultierenden Kosten.

Kritik

Weiters war im Jahr 2016 die Höhe des Kostenbeitrags der ÖBB im Kärntenpaket nicht festgelegt. Erst im Jahr 2018 leistete die ÖBB aufgrund einer Zusatzvereinbarung einen Kostenbeitrag von 6.6 Millionen Euro zur Übernahme. Der LRH empfiehlt dem Land daher, künftig keine Eisenbahnstrecken ohne fundierte Bewertung des Erhaltungszustands und der daraus folgenden Kosten zu übernehmen. "Bei Bewertungen von zu übernehmenden Infrastrukturanlagen sollte das Land darauf achten, alle kostenrelevanten Umstände vollständig und aussagekräftig zu erfassen", sagt LRH-Direktor Günter Bauer.

Nachnutzungsszenarien nicht überprüft

Bereits im Jahr 2016 gab es für die Nachnutzung der Karawankenbahn und der Gailtalbahn je einen Interessenten. Beide planten neben einer touristischen Nutzung mit Draisinen auch einen Bahnbetrieb. Weitere Nachnutzungsszenarien wurden vom Land nicht überprüft. Im Jahr 2018 schloss das Land mit beiden Interessenten Nutzungsvereinbarungen ab. Laut diesen hatte das Land keine Investitionen in die Streckenerhaltung zu tätigen. Die Nutzer waren für Betrieb und Erhaltung der Eisenbahnstrecken verantwortlich, lediglich die Sicherung von Schlüsselbauwerken war davon ausgenommen.

Geringfügige touristische Nutzung

Im Oktober 2020 wurde der Nutzungsvertrag der Karawankenbahn auf die Strecke Feistritz im Rosental bis Rosenbach ausgeweitet. Die Instandhaltungskosten für den hinzukommenden Abschnitt hatte das Land zu tragen. Bei beiden Eisenbahnteilstrecken gab es bisher keinen regelmäßigen Fahrbetrieb und auch keine oder eine nur geringfügige touristische Nutzung: Bei der Gailtalbahn richtete der Verein Gailtalbahn zwar für eine Teilstrecke einen Betrieb mit Fahrraddraisinen ein, die Anzahl der Fahrten reichte jedoch zur Kostendeckung bei weitem nicht aus.

Projekt evaluieren

Der LRH empfiehlt dem Land daher, das Projekt Fahrraddraisinen zu evaluieren. Die Karawankenbahn wurde lediglich vorübergehend als Ausweichstrecke während einer baubedingten Sperre der ÖBB-Strecke Weizelsdorf bis Klagenfurt genutzt. Draisinenfahrten erfolgten bislangnicht. "Das Land sollte, vor allem in Hinblick auf die durch das Land zu tragenden Erhaltungskosten, eine Auflassunggemäß Eisenbahngesetz der Strecke von Feistritz im Rosental bis Rosenbach prüfen", sagt Direktor Bauer.

Investitionsrückstau

Für die beiden Bahnstrecken gab das Land bis Dezember 2022 insgesamt 1.1 Millionen Euro für bauliche Erhaltungsmaßnahmen, Vegetationspflege sowie für Gutachten und Versicherungen aus. Größere anstehende Erhaltungsinvestitionen nahm das Land hingegen bisher nicht in Angriff. Damit besteht ein Investitionsrückstau von mehreren Millionen Euro.

Neue Bewertung nötig

Diese Erhaltungskosten ließen sich bei einer wie vom LRH vorgeschlagenen Auflassung gemäß Eisenbahngesetz größtenteils vermeiden. Das Land sollte die Erhaltungskosten daher nur gemäß den abgeschlossenen Nutzungsvereinbarungen tragen und die Erhaltung der beiden Bahnstrecken neu bewerten.

Empfehlung

Der LRH empfiehlt daher, an der Entscheidung festzuhalten, dass das Land selbst keinen Eisenbahnbetrieb durchführen oder für einen Nutzer finanzieren sollte. "Eisenbahnstrecken sollten zukünftig nur nach sorgfältiger Überprüfung sämtlicher daraus resultierenden Kosten und weiteren Konsequenzen, wie beispielsweise Haftungen, übernommen werden", sagt Direktor Bauer.

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