Betriebskostencheck seit 10 Jahren
Niedrige Vorschreibungen werden zur Kostenfalle

AK-Konsumentenschutz-Leiter Stefan Achernig, AK-Präsident Günther Goach, LHStv.in Gaby Schaunig, AK-Direktorin Susanne Kißlinger, AK-Mietrechtsexperte Michael Tschamer
 | Foto: Büro LHStvin Schaunig
  • AK-Konsumentenschutz-Leiter Stefan Achernig, AK-Präsident Günther Goach, LHStv.in Gaby Schaunig, AK-Direktorin Susanne Kißlinger, AK-Mietrechtsexperte Michael Tschamer
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  • hochgeladen von Birgit Lenhardt

Seit 10 Jahren bietet die Arbeiterkammer Kärnten allen Mietern den vom Land Kärnten initiierten und finanzierten kostenlosen Betriebskostencheck an. 

KÄRNTEN. Wohnbaureferentin LH-Stellvertreterin Gaby Schaunig und AK-Präsident Günther Goach zogen kürzlich Bilanz: 2.300 Kärntner wurden im Vorjahr beraten, die Anfragen betrafen 646 Wohnanlagen, das ist ein Anstieg um 44 Prozent gegenüber 2022.

Informationsbedarf

„Der Betriebskosten-Check der AK und des Landes Kärnten ist ein ganz wichtiges Instrument für die Mieter", so Schaunig. „Bis zu zehn Mitarbeiter haben die eingereichten Abrechnungen auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit genauestens überprüft und wenn es notwendig war, Einsprüche verfasst. Für die Übermittlung der Unterlagen wurde ein eigenes Portal auf der AK-Website eingerichtet“, berichtete Goach. Es hat sich auch gezeigt, dass auf Vermieterseite oftmals Informationsbedarf herrscht

Heizkostenabrechnung

Ein Großteil der Einwendungen betraf die fehlende Rechnungsabgrenzung bei den Heizkostenabrechnungen. Vermietende und Verwaltungen haben die Kosten der gesamten zugekauften Energie in den Abrechnungen aufgenommen, wenngleich die gesetzliche Regelung gilt, dass nur jene Menge an Energieträgern verrechnet werden darf, welche auch verfeuert wurde. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurden Nachzahlungen von bis zu 1.200 Euro zur Vorschreibung gebracht. Nach Intervention der AK Kärnten wurden die meisten Abrechnungen korrigiert. In zwei Fällen lenkten die Vermietenden allerdings nicht ein; hier wird nun eine gerichtliche Klärung herbeigeführt.

Kostenfalle

In einigen Fällen wurden laufenden Akontozahlungen für Betriebs- und Heizkosten nicht an das Ergebnis der Vorjahresabrechnung angepasst. Dies ist zwar rechtlich gedeckt, kann aber dazu führen, dass bei Abschluss von Mietverträgen die darin enthaltenen Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen zu niedrig angesetzt werden. Die Fehlbeträge werden im folgenden Jahr nachverrechnet und die laufenden Vorschreibungen dem Kostenaufwand angepasst. Eine vermeintlich günstige Wohnung kann so zur Kostenfalle werden.

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