Sozialpolitik
Ausgleichszulage für Alleinstehende soll erhöht werden

Die Ausgleichszulage soll mit 1. Jänner 2020 um 3,6 Prozent erhöht werden. | Foto: pixabay/sabinevanerp

Im kommenden Jahr soll der "Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende" um 3,6 Prozent angehoben werden.

KÄRNTEN. Durch die 3,6-prozentige Anhebung des "Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende" erhöht sich dieser auf 966,65 Euro. Nach Abzug von 49,30 Euro für die Krankenversicherung bleibt also eine Ausgleichszulage von 917,35 Euro netto, erklärt Sozialreferentin LHStv. Beate Prettner die in der morgigen Landesregierungssitzung einen entsprechenden Antrag stellen möchte.

Trotz neuem Gesetz keine Ausgabensteigerung

Die Ausgaben für die Bedargsorientierte Mindessicherung inklusive sämtlicher Nebenkosten, wie Krankenhilfe und e-card, beläuft sich so auf rund 16,7 Millionen Euro. Trotz Erhöhung der Ausgleichszulage und daraus resultierenden Mehrausgaben von einer halben Million Euro, kommt es laut Prettner jedoch nicht zu einer Ausgabensteigerung.
Laut ihr wird im neuen Sozialhilfegesetz der letzten Bundesregierung einfach an anderer Stelle gespart und "trifft dabei jene Menschen, die Hilfe am allernotwendigsten hätten", kritisiert Prettner. 

Urteil des Verfassungsgerichtshofes abwarten

Der Bundesrat brachte bezüglich des neuen Sozialhilfegesetzes eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein, durch die das neue Gesetz in wesentlichen Punkten geändert werden soll.
In den Klagepunkten geht es vor allem um den neu eingezogenen "Deckel", der zu einer aprubten Kürzung der Sozialhilfe ab dem dritten Kind führen kann.
"Ich hoffe, dass der VfGH-Entscheid dafür sorgen wird, dass auch das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz für Solidarität steht und nicht für eine Unsozialpolitik, die Armut bestraft statt mithilft, diese zu bekämpfen", betont Prettner.

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