Novelle der Bauordnung
Bauen und Umbauen in Kärnten soll vereinfacht werden

Die Kärntner Bauordnung wird novelliert und soll für Entbürokratisierung sorgen, so Landesrat Sebastian Schuschnig. | Foto: Büro LR Schuschnig
  • Die Kärntner Bauordnung wird novelliert und soll für Entbürokratisierung sorgen, so Landesrat Sebastian Schuschnig.
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Bis Ende Juni ist die Novelle der Kärntner Bauordnung in Begutachtung. Enthalten sind zahlreiche Vereinfachungen für den Bauherren. Bei kleineren Bauverfahren soll etwa kein Bauverfahren mehr nötig sein. Und man setzt auf Nachhaltigkeit.

KÄRNTEN. Bauen in Kärnten soll einfacher und unbürokratischer werden. Die Novelle der Kärntner Bauordnung wurde bereits vergangene Woche in Begutachtung geschickt. Wirtschafts-Landesrat Sebastian Schuschnig fasst zusammen: "Die Novelle bringt weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, mehr Freiheit für den Häuslbauer und macht Kärnten zum Vorreiter bei der Nutzung von Photovoltaik."

Kein Bauverfahren bei kleineren Vorhaben

Besonders bei kleinen Bauvorhaben und Sanierungen soll es für den Bauherren einfacher werden. In Zukunft soll für gewisse Arbeiten kein Bauverfahren mehr nötig sein – etwa für die Errichtung von Einfahrten und Terrassen, den Durchbruch von Außenwänden, die Anbringung von Außendämmung, die Errichtung von Schwimmbad-Abdeckungen, diverse Durch- und Abbruch-Arbeiten oder das Austauschen von Fenstern. Plant man aufgezählte Arbeiten, reicht eine einfache Mitteilung an die Gemeinde. 
Schuschnig weiter: "Auch die Möglichkeit, bei Familienhäusern auf eine Augenscheinverhandlung verzichten zu können, trägt zur Deregulierung bei. Damit sorgen wir dafür, dass Bauen unbürokratischer wird und entlasten die Gemeinden."

Nachhaltigkeit hat Vorrang

Das Land will weiters die Errichtung von nachhaltigen Strom- und Wärmeversorgungssystemen vereinfachen. Erleichterungen soll die Novelle dort bringen, wo auf Nachhaltigkeit gesetzt wird. "Wer auf Sonnenenergie setzt, dem werden die bürokratischen Hürden aus dem Weg geräumt", sagt Schuschnig. 
Momentan muss man eine Baubewilligung einholen, wenn man dachparallel installierte Sonnenkollektoren und Photovoltaik-Anlagen ab 40 Quadratmeter anbringen will. Nun soll die Beschränkung der Fläche für Photovoltaik-Anlagen fallen. Errichtet man dann eine Anlage auf der gesamten Dachfläche, soll kein Bauverfahren nötig sein. 
Schuschnig schickt voraus: "Damit ist Kärnten das einzige Bundesland, in dem ganze Dachflächen ohne Bauverfahren für die nachhaltige Energie-Gewinnung genutzt werden können." 

Bauplakette soll entfallen

Auch die Anzahl der Belege, die ein Bauwerber vorlegen muss, soll reduziert werden. Schuschnig erklärt: "Daten, die die Behörde hat oder einfach ermitteln kann, sollen nicht mehr durch den Bauwerber zu erbringen sein." Ein Beispiel wäre das Anrainer-Verzeichnis. Auch die Bauplakette soll entfallen.

Mehr Tempo in Verfahren

Ebenso sollen zusätzliche (doppelte) Verfahren vermieden werden. Bauvorhaben, die bereits nach anderen Rechtsmaterien bewilligt  sind, sollen von der Bauordnung ausgenommen werden. Ein Beispiel: Für Bringungsanlagen, die nach dem Kärntner Güter- und Seilwegegesetz zu genehmigen sind, soll das Bauverfahren entfallen. 
Schlanker werden sollen die Verfahren, bis der Baubescheid rechtskräftig wird. Die gemeindeinterne Beschwerde wird abgeschafft, Baubescheide sollen direkt beim Landesverwaltungsgericht angefochten werden. In den Städten Klagenfurt und Villach soll die gemeindeinterne Beschwerde aber bleiben.
Schuschnig berichtet auch über eine Beschleunigung bei den Fristen: "Die Ortsbildpflege-Kommission muss binnen vier Wochen entscheiden." 

Teilfertigstellung ermöglichen

In der Praxis kommt es beim Bauen oft zu Abweichungen. In Zukunft soll kein Änderungsauftrag mehr erfolgen, wenn zum Beispiel ein Fenster geringfügig anders eingebaut wird als geplant. 
Eingeführt wird eine Teilfertigstellung von Bauwerken. "Wenn beispielsweise ein Stockwerk fertiggestellt wird, soll künftig für diese auch eine Teilfertigstellung ermöglicht werden. Das hat insbesondere bei unterschiedlicher Nutzung praktische Relevanz, um mehr Flexibilität bei der Bauausführung zu schaffen."

Begutachtungsphase bei Ende Juni

In Kärnten werden jedes Jahr rund 2.000 Neubauten bewilligt, rund dreimal so viele Bauverfahren gibt es aber für Sanierungen, Zubauten und Änderungen am Gebäude. Zuletzt wurde das Kärntner Baurecht im Jahr 2012 novelliert. Die Begutachtung der aktuellen Novelle endet am 30. Juni 2020.

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