EU-Initiative
Landeshauptmann Kaiser setzt sich für angemessene Mindestlöhne ein

LH Peter Kaiser in Videokonferenz mit EU-Kommissar Nicolas Schmit: „Ein europäischer Rahmen für gemeinschaftliche Mindestlöhne würde Einkommen erhöhen, sozialen Zusammenhalt stärken, Armut und Abwanderung verhindern.“ | Foto: Büro LH Kaiser/Filipovic
  • LH Peter Kaiser in Videokonferenz mit EU-Kommissar Nicolas Schmit: „Ein europäischer Rahmen für gemeinschaftliche Mindestlöhne würde Einkommen erhöhen, sozialen Zusammenhalt stärken, Armut und Abwanderung verhindern.“
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Landeshauptmann Peter Kaiser setzt sich im Rahmen einer europaweiten Initiative für angemessene Mindestlöhne ein. In der Fachkommission SEDEC des Ausschusses der Regionen (AdR) und im Rahmen des Plenums des AdR im März, wird er seine Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission mit den anderen AdR Mitgliedern diskutieren und beschließen.

KÄRNTEN. Die EU schlägt eine Initiative für einen europaweit einheitlich geregelten Rahmen für Mindestlöhne vor. Die Mitgliedsstaaten sollen nun einen gemeinsamen europäischen, nach klaren Kriterien und regionale Unterschiedlichkeiten miteinbeziehenden Rahmen für Mindestlöhne erhalten. Ein vorliegender Vorschlag der EU-Kommission wird demnächst auch im Ausschuss der Regionen (AdR) diskutiert und eine Stellungnahme der insgesamt 329 Mitglieder dazu erarbeitet werden. Dabei kommt dem Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser als AdR-Mitglied eine besondere und mitentscheidende Rolle zu: Er wurde vom Ausschuss der Regionen als Berichterstatter nominiert und mit der Erarbeitung der AdR-Stellungnahme betraut.

Armut und Abwanderung verhindern

„Gerade Geringverdienerinnen und Geringverdiener, insbesondere junge Menschen, Geringqualifizierte und prekär Beschäftigte, wurden von der Coronakrise, die sich auch negativ auf die Löhne auswirkt, besonders hart getroffen. Daher ist der Vorstoß für einen Rahmen für europäische Mindestlöhne jedenfalls zu begrüßen, um für die Zukunft für mehr Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutz zu sorgen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und Armut sowie Abwanderung aus Regionen mit besonders niedrigen Löhnen vorzubeugen“, verdeutlicht Kaiser.

Gesetzlicher Rahmen dringend notwendig

In dem Fall, dass die Mitgliedsstaaten die nationalen Mindestlöhne entsprechend den im Kommissions-Vorschlag genannten indikativen Werten anpassen, würde dies für rund 25 Millionen Arbeitnehmer in Europa einen Lohnanstieg bedeuten, rechnet Kaiser vor. Wie notwendig die Verankerung eines gesetzlichen Rahmens für nationale Mindestlöhne sei, zeige allein der Umstand, dass von 21 Mitgliedsstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen nur in vier Ländern – Bulgarien, Slowenien, Frankreich und Portugal 60 Prozent des Medianwertes erreicht würde. Weiters unterscheiden sich die Mindestlöhne zwischen den Migliedsstaaten erheblich. Am 17. Februar wird Landeshauptmann Peter Kaiser in der Fachkommission SEDEC des Ausschusses der Regionen und im Rahmen des Plenums des AdR im März seine Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission mit den anderen AdR Mitgliedern diskutieren und beschließen. Die darin enthaltenen Abänderungsvorschläge werden dann der EU-Kommission und dem EU–Parlament übermittelt und fließen in die finale Entscheidung über die Ausgestaltung des Rahmens für einen europäischen Mindestlohn ein.

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