Gerichtsstrukturreform
Müssen fünf Kärntner Bezirksgerichte schließen?

Müssen in Kärnten fünf Bezirksgerichte schließen? | Foto: Pixabay/qimono

FPÖ-Chef Gernot Darmann habe den Endbericht der "Arbeitsgruppe Gerichtsstrukturreform" gelesen. Demnach sollen fünf von elf Kärntner Bezirksgerichten zusperren, sagt er.

KÄRNTEN. FPÖ-Chef Gernot Darmann habe "aus Justizkreisen" den Endbericht der "Arbeitsgruppe Gerichtsstrukturreform" zugespielt bekommen. Diese war noch von Ex-ÖVP-Justizminister Josef Moser installiert worden. Aus dem Endbericht geht laut Darmann hervot, dass in Kärnten fünf von elf Bezirksgerichten geschlossen werden sollen: Hermagor, Feldkirchen, Ferlach, Eisenkappel und Bleiburg.
"Das ist ein weiterer Anschlag auf den ländlichen Raum, den wir massiv ablehnen", so Darmann, der an die Schließung von Polizeiinspektionen und Postämtern erinnert.
Die Kärntner FPÖ wolle im Landtag einen Antrag einbringen, um dieses Vorhaben zu verhindern.
Auch SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser findet klare Worte: "Bezirksgerichte sind ein unverzichtbarer Teil der behördlichen Infrastruktur vor Ort. Für die Menschen ist es wichtig, einen Ansprechpartner in ihrer Nähe zu haben, mit dem man vertrauensvoll zusammenarbeiten kann. Das gilt ganz besonders auch für Kärnten."

Zweisprachigkeit

Da es sich bei den Bezirksgerichten Ferlach, Eisenkappel und Bleiburg um zweisprachige Bezirksgerichte handelt, müssten – so Darmann – dann jene in Klagenfurt und Völkermarkt zweisprachig geführt werden. Darmann: "Das Ministerium hat hier eventuell übersehen, dass die Bezirksgerichte Ferlach, Eisenkappel und Bleiburg auch verfassungsrechtlich im Volksgruppengesetz geschützt sind."

Noch gar nichts entschieden

Die WOCHE erkundigte sich beim zuständigen Ministerium (BMVRDJ – Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz). Seitens der Medienstelle kann die Schließung nicht bestätigt werden, wohl aber, dass es die Arbeitsgruppe gegeben hat. Diese habe Vorschläge erarbeitet, entschieden ist noch gar nichts.
In der momentanen Übergangsregierung wird hier auch keine Entscheidung fallen. Panik dürfe nicht verbreitet werden, heißt es. Denn vor einer möglichen Entscheidung müssen noch Gespräche geführt werden – mit den Betroffenen und den Landesregierungen.

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