Kärntner Seenkonferenz
Neue Spielregeln für den Umgang mit Seeufern

Bei der Kärntner Seenkonferenz wurden Maßnahmen für die zukünftige Nutzung diskutiert. Am Bild (v.l.n.r.): Franz Sturm, LR Daniel Fellner, Elias Molitschnig, Raffaela Lackner
  • Bei der Kärntner Seenkonferenz wurden Maßnahmen für die zukünftige Nutzung diskutiert. Am Bild (v.l.n.r.): Franz Sturm, LR Daniel Fellner, Elias Molitschnig, Raffaela Lackner
  • hochgeladen von Kathrin Hehn

Vor zwei Jahren wurde die Kärntner Seenkonferenz gestartet, nach der gestrigen fünften Zusammenkunft, wurde Bilanz gezogen.

KÄRNTEN. Die Kärntner Seen sind Naturjuwele, die für Generationen erhalten bleiben sollen. Dementsprechend diskutierten bei der Kärntner Seenkonferenz Landes- und Gemeindepolitiker sowie Vertreter aus den Fachabteilungen des Landes und der Gemeinden, der Tourismusverbände, der Bundesforste, Unternehmer, Anrainer und Interessierte über die Zukunft der Kärntner Seen.

Fünfte Seenkonferenz

Auf Einladung von "Architecture in Progress" fand die fünfte Kärntner Seenkonferenz im Heim der Wiener Sängerknaben am Wörthersee statt. Unter den Teilnehmern fanden sich unter anderem der Vorarlberger Baukulturaktivist Josef Mathis vom Verein vau|hoch|drei, der Landschaftsplaner Andreas Winkler, der einen Masterplan für das Ostufer des Weissensees vorstellte, sowie der Südtiroler Landschaftsverwalter Frank Weber, der Einblicke in das dortige Raum- und Landschaftsgesetz gab.

Für Generationen erhalten

Eines der Ziele der Seenkonferenz ist die Erhaltung der Kärntner Seen für zukünftige Generationen. Dazu gehört auch, dass Bausünden der Vergangenheit kritisch betrachtet werden, erklärt Gemeindereferent Landesrat Daniel Fellner.
Noch im Sommer will Fellner ein neues Raumordnungsgesetz in die Begutachtung schicken. Darin soll es neue Spielregeln für die Verbauung von Seeufern geben, wie etwa die Überprüfung alter Widmungen von ungenütztem Bauland.

Freie Seezugänge

Die Seenkonferenz zielt zudem darauf ab, Zugangsrechte für die Allgemeinheit, also freie Seezugänge, zu erhalten, erläutert Franz Sturm, Abteilungsleiter für Gemeinden und Raumordnung im Amt der Kärntner Landesregierung.
Wenn man freie Seezugänge für die Allgemeinheit und spätere Generationen erhalten will, wird das ein oder andere Bauprojekt nicht umsetzbar sein, erläutert Fellner. Er betont jedoch gleichzeitig, dass dies keinen völligen Baustopp bedeutet.
Neue Widmungen sollen daher künftig nur noch mit Grundabtausch möglich sein. Zudem bezeichnete der Landesrat Zweitwohnsitze als "den Tod einer Gemeinde".

FPÖ: Keine Rückwidmung von Baugrund

FPÖ-Kärnten Klubobmann Gernot Darmann spricht sich erneut gegen eine Zwangsrückwidmung von Bauland rund um die Kärntner Seen aus. Denn die Novellierung des Raumordnungsgesetzes sieht eine Überprüfung von alten Widmungen, die nicht bebaut wurden, vor. So sollen unbebaute Grundstücke gegebenenfalls rückgewidmet werden können.
Zusätzlich bezeichnet er die geplante Abgabe von zwei Euro pro Quadratmeter für unbebaute Bauparzellen, als "kommunistische Bestrafungsaktion".
Für Darmann ist klar, dass der angeführte Verbleib der Entscheidung in den Gemeinden, durch die Naturschutzrechtliche Begleitung durch das Land, ausgehebelt wird. Er befürchtet außerdem, dass die Rückwidmung von Baugründen den Gemeinden wahrscheinlich schaden wird.

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