Säumnis des Landes: Mindestischerungs-Empfänger haben weniger Geld
Ca. 3.900 Kärntner, die von Mindestsicherung leben, haben heuer insgesamt bis zu 148 Euro zu wenig erhalten. Das rechnet die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung vor.
KÄRNTEN. Bis zu 148 Euro pro Person wurden vom Land Kärnten bisher an den Menschen eingespart, die 2018 auf die Mindestsicherung angewiesen sind. Das rechnet die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung vor.
Fehlende Verordnung
Laut Kärntner Chancengleichheitsgesetz und Mindestsicherungsgesetz soll die Landesregierung jährlich für das folgende Kalenderjahr eine Verordnung festsetzen, welche die Deckung der regelmäßig gegebenen Bedürfnisse erforderlichen Mindeststandard pro Monat für Alleinstehende festlegt. Diese Verordnung wurde für 2018 nicht erlassen, doch 18,54 Euro pro Person würde die monatliche Erhöhung ausmachen. Schließlich steigen auch die Lebenserhaltungskosten. Also schuldet man den Betroffenen jetzt bereits bis zu 148 Euro.
Armut macht krank
Bei einigen der rund 3.900 betroffenen Kärntner erschwert eine Behinderung oder Erkrankung die Situation. Sie haben noch höhere Lebenserhaltungskosten, so Isabella Scheiflinger, Anwältin für Menschen mit Behinderung.
Eine Studie zeigt außerdem: Mindestsicherungs-Empfänger sind doppelt so oft krank.
Scheiflinger fordert also eine rasche Auszahlung bzw. eine rückwirkende Lösung.
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