Fußball
Vereine müssen Spiele ab sofort bei Behörde anmelden

KFV-Präsident Klaus Mitterdorfer | Foto: Kärntner Fußballverband
  • KFV-Präsident Klaus Mitterdorfer
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  • hochgeladen von Peter Michael Kowal

Der Kärntner Fußballverband hat neue Maßnahmen für den Amateur-Fußballbetrieb veröffentlicht. 

KÄRNTEN. Der Kärntner Fußballverband (KFV) hat aufgrund der verschärften Corona-Maßnahmen der Bundesregierung von Montag, 19. Oktober, neue Bestimmungen für den Amateur-Fußball in Kärnten veröffentlicht. Es gibt heuer keine vorgezogene Frühjahrsrunde, die Winterpause beginnt nach der letzten Herbstrunde. Außerdem werden sämtliche KFV-Cupspiele auf das Frühjahr verlegt. 

Weitere Maßnahmen: 

  • Fußballspiele sind nur mit zugewiesenen Sitzplätzen möglich.
  • Die Spiele sind bei der Behörde anzumelden (Info zur Handhabung an die Vereine folgt)
  • Für Spiele mit mehr als 250 Personen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
  • Die Zuseherhöchstgrenze ist 1.500 (im Freien) sowie im Innenbereich 1.000
  • Alle Besucher müssen für die gesamte Dauer der Veranstaltung einen Mund-Nasenschutz tragen.
  • Es dürfen keine Speisen und Getränke mehr ausgegeben werden. Es gibt also keinen Kantinenbetrieb. Wie es bei Kantinen mit Gastro-Lizenz aussieht wird noch erörtert.
  • Es ist einzelnen Landes- und Bezirksbehörden vorbehalten, regionale Verschärfungen zu beschließen. 

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