Berufsschüler verstärken Betriebe

<p><strong>Durch das Coronavirus stehen auch viele Betriebe, die wichtige gesellschaftliche Funktionen aufrechterhalten, vor großen Herausforderungen.</strong>

Sie bekommen nun Unterstützung durch ihre Lehrlinge, welche seitens des Bundes vom 18. bis 22. März aus zwingenden und im öffentlichen Interesse stehenden Gründen für schulfrei erklärt wurden. „Bei uns in Kärnten sind insgesamt 1.245 Schüler der Berufsschulen von dieser bundesweiten Schulfreierklärung betroffen. Sie nehmen im genannten Zeitraum ihre Tätigkeit im Betrieb auf“, teilte Bildungsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser mit. Die Berufsschulen wurden darüber bereits von Bildungsdirektor Robert Klinglmair informiert. „Viele Menschen in unserem Land helfen in dieser für uns alle herausfordernden Extremsituation vorbildhaft mit. Ich möchte mich nochmals als Landeshauptmann und persönlich bei allen – von der Kassiererin im Supermarkt bis zu den Ärzten sowie dem Pflegepersonal in unseren Spitälern und Heimen – für die Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung und der öffentlichen Ordnung bedanken. Sie alle leisten Herausragendes“, betonte Kaiser.

<strong>Mehr Berufe</strong><br />Wie berichtet, wurden seitens des Bundes bereits Lehrlinge der Lehrberufe „Einzelhandel, Schwerpunkt Lebensmittelhandel“, „Einzelhandel, Schwerpunkt Feinkostfachverkauf“ sowie „Drogist“, „Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau“ und „Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz“ für schulfrei erklärt. In Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Österreich wurde diese Liste vom Bund nunmehr um mehrere Lehrberufe aus dem Einzelhandel, über die Bäcker und Fleischverarbeiter bis hin zu unter anderem den Metalltechnikern, Elektrotechnikern oder Installations- und Gebäudetechnikern erweitert. Diese Berufe sind, wie von Bundesseite betont wird, von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung. Hingewiesen wird zudem darauf, dass die generellen Präventionsmaßnahmen jedenfalls zu beachten sind und den Anordnungen der Gesundheitsbehörde Folge zu leisten ist.

</p>

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.