AK-Rechtsschutzbilanz 2019
42,9 Millionen Euro für Kärntner Arbeitnehmer erstritten

Die Arbeiterkammer Kärnten präsentierte die Rechtsschutzbilanz 2019 | Foto: Helge Bauer, AK Kärnten
  • Die Arbeiterkammer Kärnten präsentierte die Rechtsschutzbilanz 2019
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Sieben Millionen Euro im Arbeitsrecht und 27,5 Millionen Euro im Sozialrecht wurden 2019 von den Arbeiterkammer-Experten erstritten, hinzu kamen noch Insolvenzfälle. 

KÄRNTEN. "Der kostenlose Rechtsschutz wird stärker denn je gebraucht", sagt Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach anlässlich der Präsentation der Rechtsschutzbilanz 2019 der Arbeiterkammer (AK) Kärnten. 86.229 Beratungen gab es im Vorjahr im Arbeits- und Sozialrecht sowie beim Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) – 2019 um 4.314 Beratungen mehr als 2018. Auffällig war der Anstieg bei den Sozialrechtsklagen. "Wir verzeichneten im Vorjahr insgesamt 1.119 abgeschlossene Klagsfälle. Das sind um 150 mehr als noch im Jahr 2018", erörtert Susanne Kißlinger, Leiterin des Arbeits- und Sozialrechts.
Besonders viele Beratungen gab es bei Überprüfungen von Abrechnungen und Einstufungen. Vor Abschluss eines Arbeitsvertrages sollte man die Vertragsklauseln überprüfen lassen.

Sieben Millionen Euro für Arbeitnehmer im Arbeitsrecht

2.888 Arbeitsrechtsakten wurden 2019 positiv erledigt. Bei 967 erfolgreichen Klagswegen wurden 4,2 Millionen Euro erkämpft. 1.921 Mal intervenierten die AK-Experten beim Arbeitgeber und konnten so 2,8 Millionen Euro zurückholen. 

Sozialrecht: 27,5 Millionen Euro erstritten

Im Sozialrecht landeten 1.119 Klagsfälle vor Gericht, 528 wurden positiv abgeschlossen und 27,5 Millionen Euro erstritten. Es kamen 1.334 neue Klienten im Sozialrecht hinzu. Referatsleiter Gerald Prein: "Die am häufigsten gestellten Anfragen und Vertretungen betrafen Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen sowie die Feststellung von Schwerarbeitszeiten, Pflegegeldansprüchen und Rehabilitationsgeld."

913 Dienstnehmer bei Konkursen betroffen

Der ISA hatte 325 Insolvenzfälle mit 913 Dienstnehmern auf dem Tisch. Hierzu Referatsleiter Herbert Diamant: "Damit schlitterten nicht nur acht Unternehmen mehr in die Insolvenz als 2018, sondern auch 67 Arbeitnehmer. Der ISA machte ausstehende Ansprüche von 8,4 Millionen Euro in 913 Vertretungsfällen beim Insolvenz-Entgelt-Fonds geltend. Die größte Insolvenz betraf im Vorjahr die ,a. zoppoth haustechnik gmbh' mit 174 Mitarbeitern."

AK-Insolvenz-Soforthilfe aufgestockt

Seit November 2017 gibt es die AK-Insolvenz-Soforthilfe. Bisher bekamen 417 Dienstnehmer 720.450 Euro als kurzfristige Überbrückungshilfe von 2.000 Euro, innerhalb von zwei Tagen ausbezahlt – für regelmäßige Zahlungen wie Miete oder Strom. 
Diese gebührenfreie Soforthilfe wurde in der Corona-Krise auf 3.000 Euro aufgestockt. "Die AK-Rechtsexperten kämpfen seit 28 Jahren für die Rechte der Arbeitnehmer. In dieser Zeit erstritt der kostenlose Rechtschutz insgesamt 415 Millionen Euro für Betroffene", betont Goach.

Am meisten Fragen zu Entgelt

Am meisten persönliche Beratungen gab es 2019 zu den Themen "Entgelt, Einstufung und Abrechnung" (5.777), "Auflösung des Arbeitsverhältnisses" (5.666), "Karenz und Kinderbetreuungsgeld" (2.135), "Dienstvertrag" (978) und "Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension" (978). 

AK-Forderungen

Goach formuliert auch erneut Forderungen der Arbeitnehmerseite – auch im Hinblick auf die Corona-Krise:

  • seriöse Diskussion über Arbeitszeitmodelle, klare rechtliche Regelungen für das Arbeiten daheim, also gesetzliche Rahmenbedingungen für Home-Office
  • bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Erhöhung der Nettoersatzrate bei Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung auf 70 Prozent
  • leichtere und schnellere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche als erster Schritt zur Arbeitszeitverkürzung
  • mehr Personal für das Arbeitsinspektorat und die Finanzpolizei, um Kurzarbeit zu kontrollieren
  • Kündigungsschutz für Arbeitnehmer im Krankenstand
  • einheitliche Altersteilzeit-Regelung für das kontinuierliche und Blockzeit-Modell
  • nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension gehen

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