Die Tourismus-Innovationsmillion steht wieder bereit

Eine Million euro sind auch heuer wieder für innovative Tourismusprojekte verfügbar | Foto: Benjamin Klack / pixelio.de
  • Eine Million euro sind auch heuer wieder für innovative Tourismusprojekte verfügbar
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KLAGENFURT. Für die Förderungsinitiative des Bundes, für innovative Tourismusprojekte im ländlichen Raum, stehen auch heuer wieder eine Million euro zur Verfügung. „Dass die Kärntner Touristiker innovativ sind, beweisen sie jeden Tag. Innovation ist der Schlüssel, um im Wettbewerb bestehen zu können“, sagt Tourismuslandesrat Christian Benger heute. Kärnten ist seit 2012 kontinuierlich bei den Siegerprojekten vertreten.

Kärntner Projekte holen sich seit 2012 jährlich diese finanzielle Unterstützung von Bund und EU

Heuer können kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Vorhaben einreichen, die die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung kreativer und innovativer Angebote bzw. überbetriebliche Kooperationen in einer Tourismusdestination zum Inhalt haben. Die Förderung erfolgt aus Tourismusförderungsmitteln des Wirtschaftsministeriums und Mitteln des EU-Programmes für ländliche Entwicklung.

Einreichbeginn: 17. Februar 2016
Einreichschluss: 17. Mai 2016 (es gilt das Datum des Poststempels)

Die Kärntner Siegerprojekte:

2012: Wanderdestination Information & Vermarktung Bad Kleinkirchheim" Kärnten
2013: Projekt "Verein der Partnerbetriebe der Kärntner Nationalparks die Erlebnisvielfalt der Region Hohe Tauern"
2014: 2 Sieger : „Lust auf Wörthersee – Virtuelles Angebot“ , ARGE Lust auf Camping
2015: 2 Sieger: Weißensee in Kärnten mit dem Projekt "Einbaumhaus Ferienhäuser", Projekt "Slow Food Travel Alpe-Adria im Kärntner Gailtal

Gefördert werden die mit der Konzeption, Entwicklung und Umsetzung der touristischen Innovationen verbundenen Kosten; die Höhe der Förderung beträgt für innovative Einzelprojekte 50 % und für innovative Kooperationsprojekte 70% der anrechenbaren Kosten (in beiden Fällen maximal 200.000 Euro).

Förderbar sind Vorhaben, deren förderbare Projektkosten zumindest 100.000 Euro und maximal 500.000 Euro betragen.

Dokumente zum Download sind unter folgendem Link abrufbar:
http://www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/leprogramm.html

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