Erdgasbohrungen in Molln
Bürgerinitiative Pro Natur Steyrtal bereitet Klagen vor

Das Bohrprojekt in Molln ist auf das Winterhalbjahr, konkret bis 31. März, befristet. ADX hat zuletzt mehrfach betont, diese Frist einzuhalten.  | Foto: fotokerschi.at/David Rauscher
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  • Das Bohrprojekt in Molln ist auf das Winterhalbjahr, konkret bis 31. März, befristet. ADX hat zuletzt mehrfach betont, diese Frist einzuhalten.
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Am 24. Februar 2024 begannen die Erdgas-Probebohrungen in der Marktgemeinde Molln. Eine ganze Reihe an Auflagen und Befristungen hat das Explorationsunternehmen ADX Energy dabei einzuhalten, gegen einige soll es verstoßen haben. 

MOLLN. Bereits beim Bau des Bohrplatzes sei es offenbar zu Baufehlern gekommen, informieren Vertreter der Bürgerinitiative Pro Natur Steyrtal gemeinsam mit Umweltanwalt Martin Donat und Bernhard Schön vom Naturschutzbund. Die vorgeschriebene Reinigung der Fahrzeuge, die dazu dient, eine Neophyteneinschleppung zu verhindern, sei nicht oder mangelhaft erfolgt. Weitere Übertretungen sollen das Nicht-Einhalten der angesuchten Bohrplatzgröße, fehlende Vorkehrungen bezüglich der Staubentwicklung und die mangelhafte Durchführung des Amphibienzauns betreffen.

Übergriff durch Wachdienst-Mitarbeiter

Am 17. Februar sei es auf der öffentlichen Straße in der Nähe des Bohrareals zu einem unprovozierten Übergriff durch Wachdienst-Mitarbeiter auf vier Unterstützer der Bürgerinitiative „Pro Natur Steyrtal“ gekommen. Bei diesem Vorfall wurde offenbar einem der Anwesenden sein Mobiltelefon abgenommen und versucht, die Videoaufnahme zu löschen.
Inzwischen wurde von der Staatsanwaltschaft Steyr Strafantrag gegen einen der Security-Mitarbeiter gestellt. Die Verhandlung ist für 24. April 2024 am Straflandesgericht Steyr angesetzt.

Darüber hinaus sollen mehrfach Anrainer auf der öffentlichen Straße aufgehalten und zu einer Erklärung gegenüber dem Wachpersonal genötigt worden sein, weshalb sie sich in dem Gebiet aufhalten würden. Wegen wiederholter öffentlicher Falschbehauptungen, dass namentlich genannte Mitglieder der Bürgerinitiative das Bohrareal unbefugt betreten und auf dem Betriebsgebiet Führungen abgehalten hätten, und der noch immer ausständigen öffentlichen Richtigstellung, sind aktuell mehrere Klagen wegen übler Nachrede in Vorbereitung.

Das Bohrprojekt ist auf das Winterhalbjahr, konkret bis 31. März 2024, befristet. ADX hat zuletzt mehrfach betont, diese Frist einzuhalten. Die Vertreter der Bürgerinitiative merken kritisch an, dass im Bescheid nicht geregelt ist, wie das weitere Prozedere betreffend den Abbau der Anlagen und einer Rekultivierung aussieht. Ein Gasbohrprojekt in Molln sei „faktenbasiert“ nicht zu verantworten, so das Fazit der Bürgerinitiative.

ADX-Österreich-Chef Alan Reingruber | Foto: Fotodienst/Klaus Ranger
  • ADX-Österreich-Chef Alan Reingruber
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"Konkrete Ergebnisse bis Ende März absehbar"

ADX stellt einmal mehr fest, dass sich alle an der Probebohrung beteiligten Unternehmen strikt an die Naturschutzauflagen halten. "Dass es bei Bau- und Bohrarbeiten in Einzelfällen aber zu unabsichtlichen Ereignissen kommen kann, ist nicht zu vermeiden", sagt ADX-Österreich-Geschäftsführer Alan Reingruber. Die Bohrgegner haben drei "Strafverfahren" gegen ADX wegen Übertretungen von Bescheidauflagen initiiert, die derzeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde in Bearbeitung sind. Alle drei Vorwürfe werden vom Unternehmen ernstgenommen, allerdings "leicht zu entkräften" sein. ADX-Chef Reingruber: "Es gab und gibt weder eine Überschreitung der genehmigten Bohrplatzgröße, noch kann den beteiligten Transportunternehmen ernsthaft die mangelhafte Reinigung oder der unsachgemäße Betrieb von Lastkraftwägen vorgeworfen werden."

Diese und weitere Vorwürfe - wie die Nichteinhaltung von Gefällen, die verhindern sollen, dass verschmutztes Oberflächenwasser versickert und ins Grundwasser gelangt und dass Ober- und Unterboden nicht getrennt gelagert werden - seien Versuche, den Ruf eines internationalen Unternehmens "anzupatzen". Weder die Angriffe noch die gerichtlichen Verfahren würden zu einer Verzögerung oder Einstellung des Bohrbetriebs "Welchau-1" führen.

Zu den weiteren Behauptungen der Bohrgegner gibt ADX aktuell keine Stellungnahme ab. Wie das weitere Prozedere im Falle eines Gasfundes aussieht, wird zu gegebenem Zeitpunkt bekanntgegeben. Auch zum Vorfall am 17. Februar zwischen Bohrgegnern und Mitarbeitern des von ADX beauftragten Security-Unternehmens auf dem Bohrgelände in Molln kann ADX keine weitere Erklärung abgeben. "Da werden die unabhängigen Gerichte sprechen." 

Aufschlussbohrung verläuft zufriedenstellend

ADX hält fest, dass die rechtswirksam genehmigte Erdgas-Aufschlussbohrung "Welchau-1" im Gemeindegebiet von Molln zur Zufriedenheit des Unternehmens verläuft und sich voll an den vorgegebenen Zeit- und Bohrplan hält. Bis Ende März wird mit konkreten Ergebnissen zu rechnen sein. "Wir sind zuversichtlich, dass wir das vorgegebene Ziel von 1.900 Metern Tiefe erreichen und dann mehr zur Beschaffenheit des Untergrunds sagen können."

Das Bohrprojekt in Molln ist auf das Winterhalbjahr, konkret bis 31. März, befristet. ADX hat zuletzt mehrfach betont, diese Frist einzuhalten.  | Foto: fotokerschi.at/David Rauscher
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