Der Wolf ist "weder Bestie noch Streicheltier"

Foto: Land OÖ/Daniel Kauder

BEZIRK. In Österreich wurden in den Jahren 2009 bis 2015 jeweils zwischen zwei und sieben Wölfe genetisch nachgewiesen. Spätestens Anfang 2016 hat sich in Allentsteig, Niederösterreich (Bereich TÜPL) ein Wolfspaar niedergelassen, das erstmals seit über 100 Jahren für Nachwuchs in Österreich sorgte. Der Nachweis gelang erst im August 2016, als das Rudel mit ihren vier Jungwölfen in eine Fotofalle lief.

Mit zunehmenden Sichtungen auch in Oberösterreich steigt die Unsicherheit bei den Oberösterreichern, vor allem unter den Landwiren. „Das Thema Wolf ist derzeit nicht nur in den Medien vermehrt präsent, auch immer mehr Betroffene und besorgte Bürger wenden sich an mich und schildern ihre Ängste, Bedenken und Befürchtungen. Ich nehme das Thema sehr ernst, konnte aber in letzter Zeit auch oftmals feststellen, dass Fakten rund um den Wolf vermischt werden bzw. unbekannt sind, insbesondere wenn es um Zuständigkeiten geht“, stellt Naturschutzreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner einleitend fest.

Managementplan gefordert

„Es ist unerlässlich, einen für Oberösterreich abgestimmten Managementplan zu erstellen. Dabei müssen auch klare Antworten auf Fragen gestellt werden, beispielsweise ‚Wie soll auf verhaltensauffällige Tiere reagiert werden?‘ Die langjährigen Erfahrungen aus den Nachbarländern wie Deutschland, Italien oder Schweiz können dabei hilfreich sein. Wichtig in diesem Zusammenhang wird nicht nur die fachliche Expertise sein, sondern auch die Kommunikation mit der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten“, betont Gottfried Schindlbauer, Leiter der Abteilung Naturschutz.

“Die Jägerschaft rechnet damit, dass sich die Wölfe mit zunehmender Geschwindigkeit neue Lebensräume suchen und sich in und um Allentsteig fest etablieren. Wenn man die offiziellen Zahlen des deutschen Bundesamtes für Naturschutz nimmt, so lebten im Sept. 2016 in Deutschland mindestens 46 Wolfsrudel, im Jahr 2017 bereits 60 Rudel – gesamt über 500 Wölfe. Und das nach der Zuwanderung eines einzelnen Paares im Jahr 2000 aus Polen! Aus den Zahlen in Deutschland lässt sich ein kontinuierlicher Zuwachs von über 30 Prozent pro Jahr ablesen“, so Landesjägermeister-Stellvertreter Herbert Sieghartsleitner und Geschäftsführer Christopher Böck vom OÖ Landesjagdverband.

Streng geschützte Tierart

Der Wolf ist eine streng geschützte Tierart nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU (FFH-Richtlinie). Es erfolgten weder Wiederansiedlungsprojekte noch kam es zur Nachzucht. Der Wolf ist aus Osteuropa vielmehr auf natürlichem Wege wieder nach Mitteleuropa zurückgekehrt, wo er seit dem 18. Jahrhundert nahezu ausgestorben war. Aufgrund des strengen gesetzlichen Schutzes und der fehlenden Bejagung ist nun wieder mit einer Ausbreitung des Wolfes zu rechnen.

Für den Oö. Landesjagdverband sind Wölfe keine Bestien, aber auch keine Streicheltiere. „Wir verweisen auf unser Positionspapier `Zur Rückkehr des Wolfes nach (Ober)Österreich´, in welchem wir Fakten einfordern und aufzeigen, welche rechtzeitigen Maßnahmen in allen Bereichen zu setzen sind. So zum Beispiel Gebiete gemeinsam zu definieren, wo es möglich sein kann, mit Wölfen zu leben und wo nicht – also eine wildökologische Raumplanung“, so Sieghartsleitner.
„Es ist daher eine Bewusstseinsbildung und Aufklärung in der Bevölkerung notwendig, ebenso wie eine klare Regelung bei Schäden durch den Wolf, etwa bei Weidetieren in der Almwirtschaft. Insofern erachte ich es für unbedingt erforderlich, dass in Oberösterreich ein konkreter Wolfsmanagementplan erarbeitet und umgesetzt wird, der auch ein rasches und effizientes Handeln ermöglicht. Die politischen Zuständigkeiten in Oberösterreich sind ebenfalls klar: Der Wolf ist im Jagdgesetz geregelt und fällt daher in den Zuständigkeitsbereich des Agrarreferenten. Das oftmals vernommene Argument, ich als Naturschutzreferent sei grundsätzlich für den Wolf zuständig, ist unrichtig. Natürlich ist der Naturschutz aber gerne bereit, seine Expertise weiterhin unterstützend einzubringen“, stellt Haimbuchner klar.

Reproduktion in OÖ noch nicht nachgewiesen

Die Basis für die Umsetzung des Schutzes des Wolfes bildet das Oö. Jagdgesetz mit einer ganzjährigen Schonung des Wolfes. Damit wird dem strengen Schutz des Wolfes gemäß Anhang IV der FFH-Richtlinie entsprochen. Dem Naturschutzreferenten bzw. der Naturschutzbehörde kommt im Zusammenhang mit dem Wolf eine Zuständigkeit nur insofern zu, als der Wolf in einem Natura 2000-Gebiet im Standarddatenbogen mit dem Erhaltungsgrad A, B oder C eingestuft wird (Voraussetzung ist die periodische Reproduktion).

Derzeit gibt es zwar einzelne Wolfsichtungen in Oberösterreich, aber eine Reproduktion wurde noch nicht nachgewiesen. Sollte dies in naher Zukunft der Fall sein, so würde eine Naturschutzzuständigkeit auch nur in einem solch ausgewiesenen Natura 2000-Gebiet gegeben sein. Auf der restlichen Landesfläche wären nach wie vor die Jagdbehörden und somit der Agrar- und Jagdreferent zuständig.

„Wir sind dahingehend natürlich österreichweit mit Naturschutz-NGOs bzw. verschiedenen landwirtschaftlichen Organisationen oder dem Tourismus in Kontakt. Und selbstverständlich auch mit dem zuständigen Agrarreferenten“, sagt Christopher Böck.
"Fakt ist, dass es ohne Managementmaßnahmen beim Wolf Herdenschutz genauso wenig funktionieren wird, wie den Wolf per se in unsere intensive Kulturlandschaft zu integrieren."

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