Jugendschutz im Bezirk Kirchdorf
"Die Jugend verhält sich bewusst"

Das Jugendschutzgesetz soll Jugendlichen in ihrer Entwicklung unterstützen und helfen.  | Foto: PantherMedia/YuriArcurs (YAYMircro)
  • Das Jugendschutzgesetz soll Jugendlichen in ihrer Entwicklung unterstützen und helfen.
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Alkohol, Tabak, Ausgehzeiten, Medienschutz: Das Jugendschutzgesetz des Landes Oberösterreich regelt wichtige Altersbeschränkungen zum Schutz junger Leute.

BEZIRK KIRCHDORF. Feiern, Konzerte und Festivals – die Partysaison im Bezirk Kirchdorf ist im vollen Gange. Und Jugendliche freuen sich endlich wieder raus zu dürfen. Nur verständlich, waren sie ja die letzten zwei Jahre eingeschränkt beim Feiern. Sollte doch trotz der guten Laune und ausgelassenen Stimmung der Jugendschutz nicht vergessen werden. Denn das Land OÖ regelt zum Schutz von Jugendlichen und Kindern gesundheitliche, sittliche und sonstige Gefahren, mittels rechtlicher Beschränkungen und Verbote. Diese betreffen vorrangig Ausgehzeiten, Alkohol- und Tabakkonsum, sowie Medienschutz. 

Aktive Kontrollen bei Festen

Christian Loikits von der Café Bar Hildegard in Kirchdorf, lobt die Teenager: "Mir fällt auf dass sich die jungen Leute sehr bewusst verhalten. Sie trinken zu ausgewählten Zeiten und haben auch oft wieder Tage dabei wo sie antialkoholisch unterwegs sind." Vor allem das Rauchen habe sich, so der Kirchdorfer, extremst verringert. Das Café Bar Hildegard achtet sehr genau auf den Jugendschutz und fragt bei Bedarf auch nach Ausweisen. Christian Loikits findet es heute immer schwieriger, das Alter der Jugendlichen einzuschätzen: "Bei uns sind vor allem bei Jugendlichen fast nur Stammkunden, die kennt man dann nach einer Zeit. Sind wir uns doch einmal unsicher bei jemanden, fragen wir nach dem Ausweis. Dieser wird eigentlich immer anstandslos und ohne Probleme hergezeigt." Vor allem bei unter 16-jährigen sei es Loikits noch nie passiert, dass jemand Bier oder Wein bestellt hätte. "Ab und zu probieren unter 18-jährige Schnaps zu bekommen. Wenn wir dann den Ausweis fordern, überlegen sie es sich anders und geben sich dann meistens mit Bier und Wein zufrieden", schmunzelt der Barkeeper.

Um den Jugendschutz bei Festen zu erleichtern hat die Landjugend Oberösterreich ein eigenes Konzept erstellt. Laut Landjugend Bezirksleiter von Kirchdorf, Florian Pointl, würde bei den heimischen LJ-Festen sehr genau auf den Jugendschutz geachtet werden. "Wir teilen verschiedenfarbige Armbänder aus und führen Eingangskontrollen durch. Mit diversen Plakaten weisen wir auf die Jugendschutzregeln hin. Bei unseren Bildungstagen gibt es auch sogenannte 'Festlseminare' in denen alles von Ausschankzeiten über den Auf- und Abbau bis hin zu Jugendschutzbestimmungen erklärt wird", so Pointl. Außerdem würden, so der Bezirksleiter, aktive Kontrollen bei den Festen durchgeführt werden. 

Positives Zeugnis für den Bezirk Kirchdorf

Bezirkspolizeikommandant Franz Seebacher erklärt, dass die Bestimmungen des Oberösterreichischen Jugendschutzgesetzes seitens der Polizei permanent mitkontrolliert werden. Regelmäßig würden auch bekannte Veranstaltungen wie Zeltfeste, Konzerte, et cetera, aufgrund der erheblichen Zahl an Jugendlichen, einer besonderen Überprüfung unterzogen. "Hier werden besonders die Einhaltungen der Ausgehzeiten und die Bestimmungen zum Alkohol und Tabakkonsum kontrolliert. Dazu werden Altersnachweise, also amtliche Bescheinigungen oder Lichtbildausweise, überprüft", erklärt Seebacher.
Zusätzlich zu den allgemeinen Überprüfungen würde die Polizei auch immer wieder Testkäufe durchführen, so der Bezirkspolizeikommandant: "Grundsätzlich fällt die Durchführung von Testkäufen ja in die Zuständigkeit der Landesregierung. Aber auch wir als Polizei führen im Rahmen unserer Präventionstätigkeit fallweise Überprüfungen von Gewerbetreibenden in Form von begleitenden Testkäufen durch." Erfreulich wäre, laut Seebacher, die Einhaltung des Gesetzes bei Gewerbetreibenden im Bezirk Kirchdorf, da sie großteils das Alter kontrollieren und Minderjährigen meistens keine verbotenen Genussmittel verkaufen würden. 

Wenn sich Jugendliche, Eltern, Erziehungsberechtigte, Veranstalter oder Gewerbetreibende nicht an die betreffenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes halten, könne das teilweise weitreichende Folgen für Betroffene haben.
2021 gab es im Bezirk Kirchdorf, laut dem Bezirkspolizeikommandanten:

  • Sieben Anzeigen gegen Erwachsene wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber Jugendlichen. 
  • Drei Anzeigen gegen Jugendliche wegen unerlaubtem Aufenthalt unter 16 Jahren.
  • Fünf Anzeigen gegen Jugendliche wegen Konsum von Alkohol oder Tabak unter 18 Jahren.
  • Vier Anzeigen gegen Erwachsene oder Betreiber wegen Abgabe von Alkohol an Jugendliche.
  • Zwei Anzeigen gegen berechtigte Jugendliche wegen der Weitergabe von Alkohol und Tabak an noch nicht berechtigte Jugendliche.

"Natürlich kam es auch zu einer gewissen Anzahl an Abmahnungen und zur Verhängung von beispielsweise Organmandaten. Grundsätzlich suchen wir aber immer das Aufklärungsgespräch mit den Jugendlichen und Erwachsenen oder Erziehungsberechtigten. Schließlich soll ja weiteren künftigen Übertretungen vorgebeugt werden!", so Seebacher. 

Die eigene Persönlichkeit finden

Seebacher ist überzeugt, dass sich die derzeitige Generation der Teenager nicht schlechter verhalten würde als alle vorher:

"Wir brauchen die Jugend, denn sie ist unsere Zukunft. Daher sollte es uns in allen Ebenen und Verantwortungsbereichen wichtig sein, die Jugendlichen auf ihrem Weg ins Erwachsen werden zu begleiten. Es ist ein Privileg der Jugend", betont Seebacher, "Grenzen auszutesten und die eigene Persönlichkeit in der Gesellschaft zu finden."

Dies sei nicht immer leicht und hänge von vielen Faktoren ab, so der Bezirkspolizeikommandant. Insbesondere Eltern, Paten, Lehrer oder gute Freunde seien für die Jugendlichen überaus wichtige Ansprechstellen und es liege an diesem Personenkreis, bei erkennbaren Wahrnehmungen von Fehlentwicklungen, wie Missbrauch von Mitteln, strafrechtliche Delikte oder ein falscher Freundeskreis, die erforderlichen Schritte einzuleiten und damit Schaden für das weitere Leben von Jugendlichen abzuwehren.

Zeit heimzugehen

Grundsätzlich werden die Ausgehzeiten in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Für die Jugendlichen gelten die Regeln des jeweiligen Bundeslandes, an die sie sich zu halten haben. In Oberösterreich sind die Ausgehzeiten im allgemeinen nach Salzburg am zweitstrengsten. Unter 14 Jahren dürfen sich Jugendliche von fünf bis 22 Uhr beispielsweise bei öffentlichen Veranstaltungen, in Lokalen, Discotheken, et cetera in Oberösterreich aufhalten. Zwischen 14 und 16 Jahren dürfen die Jugendlichen zwei Stunden länger draußen sein, also von fünf bis 24 Uhr und ab 16 Jahren schließlich ohne zeitliche Begrenzung. Ohne zeitliche Begrenzung dürfen sich auch Jugendliche unter 16 Jahren dann aufhalten, wenn sie eine Aufsichtsperson begleitet und ihr Wohl dabei nicht gefährdet ist. Erwachsene denen die Aufsicht von Erziehungsberechtigten anvertraut wurde, müssen grundsätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung mitführen. 

bis 14 Jahre: 5 - 22 Uhr
14 -  16 Jahre: 5 - 24 Uhr
ab 16 Jahre: ohne zeitliche Begrenzung

Rauchen war gestern

Seit 2019 gelten in Österreich einheitliche Bestimmungen für den Erwerb und Konsum von Alkohol und Nikotin. Generell ist der Konsum von Tabak und verwandten Erzeugnissen für Personen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. Für unter 16-jährige ist Alkohol zu trinken generell verboten.  Ab dem 16. Geburtstag dürfen Jugendliche schließlich nicht gebrannte Getränke, wie beispielsweise Bier und Wein, kaufen und trinken. Gebrannte Getränke und Spirituosen, sowie Getränke in denen gebrannter Alkohol enthalten ist, wie Alkopops oder Cocktails, sind erst ab 18 Jahren erlaubt.
Seit ersten Jänner 2019 ist im Tabak- und Nichtraucherinnen und Nichtraucherschutzgesetz ein Verkaufsverbot von Tabak und verwandten Erzeugnissen an unter 18-jährige normiert, das österreichweit gilt.

"Nicht beliebt, aber sehr wichtig"

Sascha Reischl, Geschäftsführer von "Zukunft Jugend" in Kremsmünster erklärt, dass das Thema Jugendschutz bei Jugendlichen nicht sehr beliebt, aber besonders wichtig wäre.

"Junge Menschen, die sich mitten in ihrer Entwicklung befinden, suchen und loten Grenzen aus, das ist auch wichtig und richtig für eine stabile Entwicklung!"
Sascha Reischl

Laut Reischl, könnten Teenager oft nicht richtig einschätzen, was förderlich für die Entwicklung sei. "Bei Alkoholkonsum beispielsweise reagiert ein jugendlicher Körper viel empfindlicher auf gewisse Stoffe im Alkohol und es kann zu viel heftigeren Auswirkungen auf den Körper und die Psyche kommen." Ebenso sei das Thema Nikotin zu behandeln. "Das so etwas für Jungendliche nicht immer verständlich ist, kann vermutlich jeder nachvollziehen, der sich noch an seine eigene Jugend erinnern kann. Daher ist der Jugendschutz so wichtig, aber ebenso ist es auch essentiell mit den Jugendlichen richtig zu kommunizieren!", appelliert Reischl.

Medienschutz für Jugendliche

Laut Angaben des Landes Oberösterreich ist das Anbieten, Vorführen, Weitergeben und Zugänglichmachen von Medien, Datenträgern, Gegenständen und Dienstleistungen an Personen unter 18 Jahren verboten, wenn sie Jugendliche in deren Entwicklung gefährden können.  Bezirkspolizeikommandant Franz Seebacher erklärt, dass in Bezug auf das Medienschutzgesetz, klar sein muss, dass das österreichische Datenschutzgesetz in der Verwendung von "Persönlichen Daten" gewisse Einschränkungen auferlegt. "Die Weitergabe oder Veröffentlichung von Fotos, auch in Foren oder auf Plattformen, von anderen Personen, ist ohne deren Einwilligung strafbar und kann von den Betroffenen bei Gericht eingeklagt werden. Das kann schwerwiegende Folgen für die Übertreterin oder den Übertreter nach sich ziehen. Hierüber sollten Jugendliche immer wieder von Erwachsenen hingewiesen werden! Auch von polizeilichen Präventionsbeamten wird mittels Vorträge und Projekte darauf aufmerksam gemacht."

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