Führerschein hat Ablauffrist
Auch darüber hinaus tut sich heuer einiges in Österreichs Verkehrswesen
KIRCHDORF (gos). Eine der wesentlichsten Änderungen ist die Pflicht, eine „Rettungsgasse“ zu bilden. Sie ist seit dem ersten Jänner auf allen Autobahnen und Schnellstraßen beziehungsweise Autostraßen gültig. Kommt es künftig zu einem Stau, fahren alle Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen nach links, alle anderen so weit wie möglich nach rechts. Auch der Pannenstreifen soll in Zukunft mitbenützt werden.
Der Führerschein wird in Zukunft ein Verfallsdatum haben: „Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, sind weiterhin bis 2032 zulässig. Alle anderen verlieren nach 15 Jahren ihre Gültigkeit“, erklärt Ilse Staudinger, Leiterin der gleichnamigen Fahrschule in Kirchdorf. Wer danach noch im Verkehr mitmischen möchte, muss sich eine neue Fahrerlaubnis ausstellen lassen. Dazu ist lediglich ein aktuelles Foto notwendig. „Im Rahmen der Mehrphasenausbildung müssen Motorradfahrer der Klasse A1 (bis zu 11 kW), A2 (bis zu 35 kW) und A (alle Motorräder) eine Perfektionsfahrt, ein Fahrsicherheitstraining und ein Gefahrwahrnehmungstraining absolvieren“, so Staudinger.
Die Gebühren beim Falschparken sind heuer gestiegen. Wer die Kurzparkzone überstrapaziert, blecht von nun an 36 statt 21 Euro. Auch vor der Autobahn-Vignette macht der Preisaufschwung nicht halt. 77,80 Euro muss man für das Pickerl mittlerweile hinblättern.
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