Sich vor Gewalt schützen
In Teil drei der Serie des Gewaltschutzzentrums OÖ geht es um den Schutz vor der häuslichen Gewalt.
BEZIRK (wey). Oft wissen Betroffene nicht, wem sie sich anvertrauen können oder was passiert, wenn sie die Polizei rufen. Hier werden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt.
Betretungsverbot
Die Polizei kann eine gewalttätige Person, die tätlich gegen eine andere Person vorgeht oder diese bedroht, aus der Wohnung/dem Haus wegweisen und die Rückkehr dorthin verbieten.
Einstweilige Verfügung
Das Betretungsverbot gilt für die Dauer von zwei Wochen. Der weggewiesenen Person wird der Schlüssel abgenommen. Das Gewaltschutzzentrum wird informiert, dieses nimmt Kontakt mit den Betroffenen auf. Das Betretungsverbot kann bei Bedarf verlängert werden. Dies erfolgt über Antrag beim zuständigen Bezirksgericht. Per Beschluss können die Rückkehr in die Wohnung, ein Aufenthalt an bestimmten Orten und eine Kontaktaufnahme verboten werden. Das Gericht entscheidet über die einstweilige Verfügung, die maximal sechs beziehungsweise zwölf Monate bewilligt werden kann.
Frauenhaus
Das Frauenhaus bietet Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind, eine geschützte Wohnmöglichkeit. Es kann vorkommen, dass sich Betroffene trotz Wegweisung/Betretungsverbot zu Hause nicht sicher fühlen oder auch die Polizei nicht einschalten wollen.
Einige wichtige Tipps: Notrufnummern im Handy speichern und in akuten Situationen den Polizeinotruf 133 wählen. Nachbarn informieren, dass auch diese im Notfall die Polizei verständigen können.
Eine Notfalltasche mit den wichtigsten Dingen bei Freunden deponieren. Im Ernstfall an das nächste Frauenhaus wenden (Frauenhaus Steyr, Tel. 07252/87700) und Kontakt mit dem Gewaltschutzzentrum OÖ aufnehmen. Dieses bietet individuelle und vertrauliche Beratung für Betroffene.
Mehr Infos gibt es unter Tel. 0732/607760 und persönlich in der Pfarrhofgasse 2 in Kirchdorf (Di. und Do. von 09.00-15.30 Uhr).
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