Neues Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz beschlossen

LR Palfrader: Neues Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz steigert Betreuungsqualität im elementarpädagogischen Bereich. | Foto: Tiroler VP
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TIROL/BEZIRK. Der Tiroler Landtag hat kürzlich eine von LR Beate Palfrader initiierte Novelle des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes einstimmig beschlossen. „Die Betreuungsqualität wird mit dieser Novellierung enorm gesteigert. Die Gruppenhöchstzahl in den Tiroler Kindergärten darf um maximal zwei Kinder überschritten werden. Zudem werden die Gruppen von einer Fachkraft und einer Assistenzkraft doppelt besetzt“, erläutert Palfrader die Eckpunkte des neuen Gesetzes. Auch die Bedarfserhebung wird auf Anregung des Landesrechnungshofes angepasst. So werden einerseits die Gemeinden früher involviert, die Erhebung nicht mehr gleichzeitig sondern regionsweise durchgeführt und auch die Elternbefragung standardisiert.
Für die Tiroler Gemeinden stehen zukünftig 11 Millionen Euro mehr als bisher zur Verfügung. Erfreut darüber zeigt sich ÖVP-Bezirksparteiobmann, Brixens Bürgermeister Ernst Huber. „Es darf zu keinen Verschlechterungen für einzelne Gemeinden kommen, das ist mit der Novelle garantiert. Finanzschwächere Gemeinden werden entlastet, ein schnellerer Verfahrensablauf soll zu Verwaltungsvereinfachung führen", so Huber.

LR Palfrader: Neues Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz steigert Betreuungsqualität im elementarpädagogischen Bereich. | Foto: Tiroler VP
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