Die Realität & das Wunschdenken

Kritik an geltender Gesetzes-Regelung für Schülertransporte.

BEZIRK. Glimpflich verlief ein Unfall eines Schulbusses auf der Schneefahrbahn der B 178 zwischen Kirch- und Erpfendorf am 10. Dezember. Der Bus war im Straßengraben gelandet. Die mitfahrenden rund 80 Schüler kamen mit dem Schrecken davon. „Wäre der Schülerbus rechts von der Straße abgekommen, wäre er in den Bach gestürzt. Das hätte dann viel schlimmer ausgehen können. Wir wollen eine Stellungnahme von den verantwortlichen Stellen“, fordert Waidrings Vize-Bgm. Christian Foidl.
Er spricht damit ein seit langem bekanntes und virulentes Problem an – „überfüllte“ bzw. „proppenvolle“ Schülerbusse. Tausende Schüler pendeln im Bezirk, vor allem in die mittleren und höheren Schulen nach St. Johann und Kitzbühel. „Fallweise muss der Busfahrer aussteigen und die automatischen Türen von außen schließen, weil sie sonst nicht mehr zugehen“, schildert eine besorgte Mutter.

Gesetzeslage ist klar
BH Michael Berger erklärt die Sachlage: „Gemäß § 106 Abs. 1 KFG sind bei der Berechnung der Anzahl der Personen, die mit einem Omnibus oder Omnibusanhänger im Linienverkehr befördert werden, drei Kinder unter 14 Jahren als zwei Personen und Kinder unter sechs Jahren nicht zu zählen. Diese Regelung gilt für Sitz- und Stehplätze.“
Weder bei zwei Kontrollen von Schülerbussen auf der B 178 im Gemeindegebiet von Kirchdorf im November noch bei dem erwähnten Busunfall wurde eine dieser Bestimmung widersprechende Überbesetzung der Busse festgestellt, so Berger; er verweist aber darauf, dass es vom Verkehrssicherheits-Aspekt „selbstverständlich besser wäre, auch bei Schulbussen im Linienverkehr Kinder wie Erwachsene zu zählen. Die 1990 eingeführte Regelung stellt wohl einen politischen Kompromiss zwischen diesem Ziel und der bis dahin geltenden Zählweise von zwei Kindern für einen Erwachsenen dar“, so der Behördenchef.

Bekanntes Problem
Gertraud Diechtler ist Schulamtsleiterin an der BH (für die Lehrerschaft zuständig): „Ich kenne das Problem noch aus meiner Schulzeit. Die Zustände waren damals schon katastrophal. Ich hätte allerdings nicht gedacht, dass sich dieses Problem so lange nicht lösen lässt. Schulkinder werden quasi als ‚halbe Portionen‘ gewertet. Im Hinblick etwa auf die Größe heutiger Schüler eine Zumutung! Ich wäre dafür, dass mehr Busse zum Einsatz kämen; die Hinweise auf die Kosten kann ich nicht mehr hören. Eine sichere Beförderung der Schüler müsste doch etwas wert sein. Ich hoffe, dass nicht erst etwas Schlimmes passieren muss, ehe hier umgedacht wird“, so Diechtler, die betont, dass das ihre Privatmeinung sei.
Auch von Exekutiv-Seite wird die Problematik bestätigt, obwohl bei Überprüfungen keine Verstöße registriert wurden. Das Gesetz (s. o.) würde eine Gesamt-Insassenzahl erlauben, die gar nicht in die Busse passen würde. Im Unfall-Bus hätten lt. Gesetz z. B. 160 Schüler befördert werden dürfen (davon 106 Stehplätze!). „Unterm Strich kann also eine Unmenge an Schülern transportiert werden“, bemerkt ein Polizeibeamter, „geändert wird das Ganze wahrscheinlich erst, wenn der erste Bus wirklich einmal irgendwo unten liegt...!“
Auch Dir. Hans Eder (HS II St. Johann) kennt die Problematik:„Wir bekommen immer wieder Anfragen bzw. Kritik von Eltern wegen überfüllter Busse. Die Gesetzeslage für den öffentlichen Linienverkehr ist aber so, dass viel mehr Leute transportiert werden können als Sitzplätze vorhanden sind; das ist z. B. auch in Straßenbahnen oder U-Bahnen so. Die Post nützt das natürlich, sie muss ja auch wirtschaftlich rechnen und mit bestehenden Kapazitäten auskommen. Es wäre wünschenswert, wenn jeder (Schüler) einen Sitzplatz hätte, aber das ist wohl unrealistisch. Das ist der Zwiespalt zwischen Wunschziel bzw. Idealzustand und Realität bzw. Machbarkeit. Nebenbei bemerkt wären auch und vor allem die Buslenker froh, wenn die Situation eine andere wäre.“

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