Dachlawinen
Die weise Pracht, die vom Dach kommt
Jedes Jahr stehen Stangen mit "Vorsicht Dachlawinen" auf Gehsteigen und Straßen, genug ist das aber nicht.
KLAGENFURT. Nach dem ersten großen Schnee dieses Jahr stellen sich viele die Frage: Was muss ich als Hausbesitzer eigentlich machen, und was kann mir passieren, wenn ich das nicht mache?
Klare Pflichten
"Es gibt ganz klare Pflichten für Hausbesitzer", erklärt Sonja Steger von der Kärntner Landesversicherung. Neben der Räum- und Streupflicht wird insbesondere oft auf die Pflichten für die Dächer vergessen. "Bei Gefahr von Dachlawinen müssen unverzüglich Warnstangen aufgestellt werden, und eine schnelle Räumung in Auftrag gegeben werden", so Steger.
Vorsicht ist geboten
Ist das nicht der Fall, ist man im Falle eines Schadens durch eine Dachlawine haftbar. Denn das Aufstellen von Warnstangen reicht nicht, die Gefahr muss auch beseitigt werden. "Dazu sollten Sie sich auf keinen Fall selbst in Gefahr bringen, sondern lieber Fachleute wie die Feuerwehr, Spengler oder Dachdecker rufen", rät Steger. Aber auch die Passanten und Autofahrer müssen die Augen offen halten. Wenn nämlich eine Dachlawine abgeht, bevor der Schnee entfernt wurde, kann es auch für sie zu Problemen kommen. "Ist erkennbar, dass sich hier eine Dachlawine lösen könnte, so kann den Geschädigten eine Mitschuld treffen, die möglicherweise die Schadensersatzforderung mindern kann."
Dachschäden vermeiden
Auf die Schneemenge am Dach sollte aber auch aufgrund der Dachbelastung gedacht werden. Ist diese zu hoch, kann es zu Schäden im Dach, bis hin zum Wassereintritt und zur Einsturzgefahr kommen. "Solche Schäden sind von der Eigenheimversicherung nur dann gedeckt, wenn eine Sturmschadenversicherung mit abgeschlossen wurde", so Steger. Sollte es trotz aller vorbeugenden Maßnahmen zu einem Schaden kommen, so ist dieser schnellstmöglich der Versicherung zu melden und zu beheben. "Eine gute Dokumentierung hilft natürlich, wenn es darum geht, den Sachverhalt bestmöglich darzustellen", so Steger.
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