Gericht lehnt Klage gegen Wörthersee Stadion ab
Das Landesverwaltungsgericht weist die Beschwerde von sechs Anrainern ab.
KLAGENFURT. Das Gericht wies die Beschwerde gegen die Baubewilligung des Wörthersee Stadions ab und stellte fest, dass für die Fertigstellung des Stadions keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Mit dem Urteil, das heute der Stadt Klagenfurt und den Klägern zugestellt wurde, darf Fußball vor vollen Rängen gespielt werden. Damit können sowohl das Fußball-Cupfinale (19. Mai 2016) als auch Länderspiele des Fußballnationalteams im Wörthersee Stadion durchgeführt werden.
Die Kläger, darunter der Klagenfurter Stadtrat Frank Frey (Grüne), haben jetzt sechs Wochen Zeit, um gegen das Lvwg-Urteil zu berufen.
Einwendungen wurden eingearbeitet
Stadtrat Frank Frey (Grüne): „Das Stadion ist wieder benützbar. Aufgrund der Einwendungen sind in das Erkenntnis wesentliche Verbesserungen für die AnrainerInnen eingeflossen: Die Zahl der Veranstaltungen über 15.000 BesucherInnen wurde auf 20 pro Jahr beschränkt, davon dürfen höchstens fünf multifunktionale – wie Konzerte etc. – sein. Der Lärmschutz wird deutlich verbessert. So darf der maximale Lärmpegel von 70 Dezibel nicht mehr überschritten werden – das ist um die Hälfte weniger wie bisher. Ein wesentlicher Erfolg ist auch die Verbesserung der Verkehrssituation bei Großveranstaltungen."
Kaiser & Mathiaschitz erleichtert
Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) sagte in einer ersten Reaktion, dass mit der Entscheidung Kärnten als Sportland wieder ins positive Rampenlicht rückt. Klagenfurts Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz (SPÖ) zeigt sich erleichtert nach dem Urteil und hofft darauf das die Anrainer keine weiteren Rechtsmittel einlegen.
Team Kärnten und BZÖ begrüßen Entscheidung
Als „positiv und ganz klar zukunftsorientiert“ sehen die Spitzenvertreter des Team Kärnten, Landesrat Gerhard Köfer und Abg. Hartmut Prasch, IG-Obmann im Landtag, das heute bekanntgewordene Klagenfurter Stadion-Urteil: „Wir hoffen, dass mit dieser Entscheidung endlich ein Schlussstrich unter diese Endlosgeschichte gezogen werden kann und zukünftig für Veranstalter Planungssicherheit herrscht. Die volle Bespielbarkeit des Stadions ist die Basis für viele wichtige Veranstaltungen.“
„Mit dem Abweisen der Beschwerde von sechs Anrainern ist wohl das leidige Drama um die ungewisse Zukunft des Stadions endlich vom Tisch“, zeigt sich BZÖ-Landesobfrau LAbg. Johanna Trodt-Limpl über die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes erfreut.
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