Wirtschaft lehnt B 70-Verengung ab

Die angekündigte Querschnittsanpassung der Packer Straße lehnt die Wirtschaft ab
  • Die angekündigte Querschnittsanpassung der Packer Straße lehnt die Wirtschaft ab
  • hochgeladen von Vanessa Pichler

GRAFENSTEIN, POGGERSDORF, VÖLKERMARKT. Die Kärntner Wirtschaftskammer reagiert in einer Aussendung auf die angekündigte Querschnittsanpassung der B 70 Packer Straße (wir berichteten - hier). Rudolf Bredschneider, WK-Bezirksobmann in Völkermarkt, dazu: "Während es im Landesbudget hinten und vorne an Mittel für die Straßensanierung fehlt, will man hunderttausende Euro für den Rückbau einer intakten und wichtigen Verkehrsverbindung zum Fenster hinauswerfen." Er ortet, dass "Einzelinteressen von Anrainern - die immer gewusst hätten, was es bedeutet, neben einer wichtigen Landesstraße zu leben - über gesamtwirtschaftliche Interessen einer gesamten Region gestellt werden". 

Nicht ausgelastet

Die Straße sei nur zu knapp einem Zehntel ausgelastet und könne noch viel mehr Verkehr aufnehmen. Unterstützen wolle die Wirtschaft allerdings alles, was Mautumgeher von diesem Straßenabschnitt der B 70 fernhält. 
Bredschneider: "Wir haben die Landesregierung mehrfach auf die negativen Folgen durch regionale Verkehrsverbote auf die heimischen Betriebe hingewiesen. Offensichtlich haben aber persönliche Kontakte einzelner Anrainer in die Landesregierung mehr Gewicht als die Anliegen einer ganzen Wirtschaftsregion." Auch Pendler würden unter einem "Rückbau" leiden.

Verfassungsgerichtshof aktiv

Unterdessen kämpfen die Anrainer, die Bürgerinitiative "Leben an der B 70", weiter auf allen Fronten für die Wiedereinführung der 7,5 Tonnen-Beschränkung. Mittlerweile ist der Verfassungsgerichtshof aktiv. Eine Prüfung der Sach- und Rechtslage habe nämlich ergeben, dass die Aufhebung der Beschränkung im Jahr 2014 nicht rechtmäßig erfolgt sein soll. "Einerseits wurde das für die Aufhebung vorgesehene Verfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt und andererseits liegen auch die Voraussetzungen für eine Aufhebung nicht vor", heißt es in einer Aussendung der Bürgerinitiative, die von der List Rechtsanwalts GmbH vertreten wird.
Beim Verfassungsgerichtshof wurde der Antrag auf Wiedereinführung des LKW-Fahrverbots eingebracht. Der zuständige Landesrat Gernot Darmann sagte zur WOCHE: "ch werde die Verordnung für eine Wiedereinführung des LKW-Fahrverbots ab 7,5 Tonnen auf der B 70 unterfertigen, sobald dieselbe Maßnahme auch auf der parallel führenden, aber bautechnisch weit schlechter ausgestatteten L 116 möglich ist." 

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