Konsumenten nicht mit Analogkäse und "Schummelschinken" täuschen
LR Kaiser fordert von EU verschärfte Kennzeichnungsvorschriften für unverpackt angebotene Lebensmittel - Vor allem in Gastronomie sollte genauer gekennzeichnet werden.
Das verstärkte Aufkommen von Lebensmittelimitaten wie Analogkäse oder "Schummelschinken" sorgt für großen Unmut in der Bevölkerung. "Es darf einfach nicht sein, dass nachgemachte Lebensmittel produziert werden, ohne diese klar und eindeutig als solche zu kennzeichnen", fordert Gesundheitsreferent LR Peter Kaiser eine Novellierung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, die als Richtlinie von der EU kommt. Es sei höchste Zeit, die Kennzeichnungsvorschriften für unverpackt angebotene Lebensmittel zu verschärfen. Darüber hinaus stößt Kaiser im wahrsten Sinne des Wortes die Doppelgleisigkeit dieser Verordnung auf. So müssen die Zutaten nachgemachter Produkte für den Endverbraucher zwar auf der Verpackung als solche ausgewiesen sein, für die Gastronomie gilt jedoch anderes. Die Verpackungen der im Gastgewerbe verwendeten Produkte müssen kein Zutatenverzeichnis aufweisen, es reicht die Angabe der Zutaten auf dem kaum beachteten Lieferschein.
Ersatzprodukte dürfen verwendet werden, der Konsument nicht getäuscht werden
Prinzipiell dürfen laut Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten Ersatzprodukte für Käse und Schinken verwendet werden. Die Konsumenten dürfen jedoch nicht getäuscht werden. In der Speisekarte ist ausreichend über die Verwendung dieser Ersatzprodukte zu informieren. Wird "Schinken" oder "Käse" in der Speisekarte als Zutat angegeben, dann dürfen auch nur echter Schinken und Käse als Zutat verwendet werden.
Etikettierung muss informativ sein
"Grundvoraussetzung ist auch, dass die Produkte sicher und für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Auch muss die Etikettierung ausreichend über die wahre Zusammensetzung informieren und Text und Abbildungen dürfen nicht täuschend sein", bekräftigt Kaiser.
Auf's Kleingedruckte achten
Bei Käseimitaten ist das Milchfett teilweise oder zur Gänze durch Pflanzenfette ersetzt. Gründe für die Verwendung dieser Käseimitate sind der billigere Preis und die maßgeschneiderten Eigenschaften des Produktes, beispielsweise das Schmelzverhalten beim Erhitzen. Schinkenersatzprodukte bestehen im Gegensatz zu echtem Schinken nicht aus Schlögl, sondern anderen Schweinefleischteilen sowie anderen Zutaten (z.B. Stärke, Verdickungsmittel, Wasser). Manche billigere brühwurstartige Produkte haben einen Fleischanteil von weniger als 50 Prozent.
Infos gibt es auf der Homepage der Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten www.lua.ktn.gv.at
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